Grundlegende Hinweise (Allgemeines); Bestimmungsgemäße Verwendung; Sachwidrige Verwendung; Gewährleistung - KERN RFC Series Operating Manual

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4 Grundlegende Hinweise (Allgemeines)

4.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die von Ihnen erworbene Waage dient zum Bestimmen des Wägewertes von Wäge-
gut. Sie ist zur Verwendung als „nichtselbsttätige Waage" vorgesehen, d.h. das Wä-
gegut wird manuell, vorsichtig und mittig auf die Wägeplatte aufgebracht. Nach Errei-
chen eines stabilen Wägewertes kann der Wägewert abgelesen werden.

4.2 Sachwidrige Verwendung

Waage nicht für dynamische Verwiegungen verwenden. Werden kleine Mengen vom
Wägegut entnommen oder zugeführt, so können durch die in der Waage vorhandene
„Stabilitätskompensation" falsche Wägeergebnisse angezeigt werden! (Beispiel: Lang-
sames Herausfließen von Flüssigkeiten aus einem auf der Waage befindlichen Behäl-
ter.)
Keine Dauerlast auf der Wägeplatte belassen. Diese kann das Messwerk beschädi-
gen.
Stöße und Überlastungen der Waage über die angegebene Höchstlast (Max), abzüg-
lich einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Waage
könnte hierdurch beschädigt werden.
Waage niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausführung
ist nicht Ex-geschützt.
Die Waage darf nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen Wägergeb-
nissen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waage führen.
Die Waage darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden. Abwei-
chende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizugeben.
4.3 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
• Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
• Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
• Veränderung oder Öffnen des Gerätes
• mechanische Beschädigung und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten
natürlichem Verschleiß und Abnützung
• nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
• Überlastung des Messwerkes
4.4 Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen Eigenschaften der
Waage und eines eventuell vorhandenen Prüfgewichtes in regelmäßigen Abständen
überprüft werden. Der verantwortliche Benutzer hat hierfür ein geeignetes Intervall so-
wie die Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen bezüglich der
Prüfmittelüberwachung von Waagen sowie der hierfür notwendigen Prüfgewichte sind
auf der KERN- Homepage (www.kern-sohn.com) verfügbar. In seinem akkreditierten
DKD- Kalibrierlaboratorium können bei KERN schnell und kostengünstig Prüfgewichte
und Waagen kalibriert werden (Rückführung auf das nationale Normal).
RFC-BA-d-2113
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