probst DEZ-UNI Operating Instructions Manual page 9

Roofing element clamp
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Allgemeines
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen
Einsatz, unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der
dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet
werden.
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten
Zusatzvorrichtungen gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche
dürfen nicht überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
das Transportieren von Menschen und Tieren.
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser
Betriebsanleitung beschrieben sind.
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät,
außer an den dafür vorgesehenen Einhängeösen/-bolzen.
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder
Oberfläche (z.B. abmehlende, behandelte, verschmutzte,
angefrorene, beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur
Verminderung des Reibwertes zwischen Greifbacken und
Greifgut führt → Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine
Reinigung der Greifbacken und Oberfläche der Produkte im
Bereich der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die Klemmkraft
des Greifgerätes verformen oder brechen können!
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare Beschädigungen
aufweisen oder durch ihr Eigengewicht brechen können.
das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts)
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
55100034
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DE

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