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Gebrauchsanweisung - Truma 309/596 Operating Instructions Manual

Electric hot water heater 230 v, 850 w

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Gebrauchsanweisung

Vor Inbetriebnahme un-
bedingt Gebrauchsanwei-
sung und „Wichtige Bedie-
nungshinweise" beachten!
Der Fahrzeughalter ist dafür
verantwortlich, dass die
Bedienung des Gerätes ord-
nungsgemäß erfolgen kann.
Vor dem ersten Ge-
brauch unbedingt die
gesamte Wasserversorgung
mit erwärmtem, klarem Was-
ser gut durchspülen. Wenn
der Boiler außer Betrieb ist,
bei Frostgefahr entleeren!
Kein Garantieanspruch für
Frostschäden!
Füllen des Boilers
1. Prüfen, ob das Sicher heits-/
Ablassventil im Kaltwasser-
zulauf geschlossen ist: Hebel
waagrecht, Stellung (a).
b
a
a
a = Hebelstellung
„Geschlossen"
b = Hebelstellung
„Entleeren"
2. Warmwasserhahn in Bad
oder Küche öffnen, bei Vor-
wahlmischern oder Einhebel-
armaturen auf „warm" stellen.
3. Strom für Wasserpumpe
einschalten (Hauptschalter
oder Pumpenschalter).
Die Armaturen so lange ge-
öffnet lassen, bis der Boiler
durch Verdrängen der Luft
gefüllt ist und Wasser fließt.
Bei Frost kann das Füllen
durch eingefrorenes Rest-
wasser verhindert sein. Durch
eine kurze Inbetriebnahme
(max. 2 Minuten) kann der
Boiler aufgetaut werden. Ein-
gefrorene Leitungen können
durch Aufheizen des Innen-
raums aufgetaut werden.
Entleeren des Boilers
Wird der Wohnwagen
während der Frost-
periode nicht benutzt, muss
der Boiler entleert werden!
1. Strom für Wasserpumpe
unterbrechen (Hauptschalter
oder Pumpenschalter).
2. Warmwasserhähne in Bad
und Küche öffnen.
3. Sicherheits-/Ablassventil
öffnen: Hebel senkrecht,
Stellung (b).
4. Der Boiler wird jetzt über
das Sicherheits-/Ablassventil
direkt nach außen entleert.
Prüfen, ob der Wasserinhalt
vollständig abläuft (14 Liter).
Inbetriebnahme
Boiler EL
d
c
230 V ~
c = Wippschalter „Ein"
d = Wippschalter „Aus"
Boiler am Bedienteil einschal-
ten (c). Die Kon trollleuchte
zeigt an, dass das Gerät in
Betrieb ist.
Bei Verwendung von fahr-
zeugspezifischen Schaltern:
siehe Bedienungsanleitung
des Fahrzeugherstellers.
Die Wassertemperatur
ist nicht vorwählbar,
automatische Temperatur-
begrenzung bei ca. 70°C.
Der elektrische Heizstab
ist mit einer Übertempe-
ratur-Sicherung ausgestattet.
Wird das Gerät ohne Was-
ser betrieben, schaltet die
Übertemperatur-Sicherung
bei 90°C ab. Zum Wiederein-
schalten muss das Gerät un-
ter 24°C abkühlen und "Aus"-
und wieder "Ein"-geschaltet
werden (Reset).
Truma-Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Gerä-
tes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzufüh-
ren sind. Daneben bestehen
die gesetzlichen Gewähr -
leistungsansprüche gegen
den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch
besteht nicht
– für Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten,
– infolge Nichteinhaltung
der Truma-Einbau- und
Gebrauchs anweisungen,
– infolge unsachgemäßer
Behandlung,
– infolge unsachgemäßer,
nicht von Truma veranlass-
ter Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit
Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer
und dem Endverbraucher
eintreten. Der Hersteller
wird solche Mängel durch
Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl
durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Leistet der
Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich
der reparierten oder ausge-
tauschten Teile nicht von
neuem, sondern die alte Frist
läuft weiter. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter
sind ausgeschlossen. Die
Vorschriften des Produkthaf-
tungs gesetzes bleiben
unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma-Werks kun -
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie
fallenden Mangels – insbe-
sondere Transport-, We ge-,
Arbeits- und Materialkosten –
trägt der Hersteller, soweit
der Kun dendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
in anderen Ländern sind nicht
von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Ein-
baubedingungen des Gerätes
(z.B. Demontage von Möbel-
oder Karosserie teilen) können
nicht als Garantieleistung
anerkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers
lautet: Truma Gerätetechnik
GmbH & Co. KG, Wernher-
von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn. In
Deutschland ist bei Störun-
gen grundsätzlich die Truma-
Servicezentrale zu benach-
richtigen; in anderen Ländern
stehen die jeweiligen Servi-
cepartner (siehe Adressen-
verzeichnis) zur Verfügung.
Beanstandungen sind näher
zu bezeichnen. Ferner ist die
ordnungsgemäß ausgefüllte
Garantie-Urkunde vorzulegen
oder die Fabriknummer des
Gerätes sowie das Kaufdatum
anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen
kann, ob ein Garantiefall
vorliegt, muss der Endver-
braucher das Gerät auf seine
Gefahr zum Hersteller brin-
gen oder ihm übersenden.
Bei Schäden an Heizkörpern
(Wärmetau scher) ist der Gas-
druckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall über-
nimmt das Werk die Trans-
portkosten bzw. Kosten der
Einsendung und Rücksen-
dung. Liegt kein Garantiefall
vor, gibt der Hersteller dem
Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu
übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen
auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.
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