Dräger X-plore 3300
EN 140:1998
AS/NZS 1716:1994
NIOSH 42 CFR Part 84
de
Halbmaske
en
Half mask
fr
Demi-masque
nl
Halfmasker
es
Semicareta
it
Semimaschera
pt
Semi-máscara
da
Halvmaske
no
Halvmaske
sv
Halvmask
fi
Puolinaamari
Yarım maske
tr
Μάσκα ημίσεως προσώπου Οδηγίες χρήσης
el
enUS
NIOSH Half mask
fr
NIOSH Demi-masque
es
Semicareta
NIOSH
Dräger Safety AG & Co. KGaA
Revalstrasse 1
D-23560 Luebeck
Germany
Tel. +49 451 8 82 - 0
Fax +49 451 8 82 - 20 80
www.draeger-safety.com
Notified body
Involved in type approval
BIA - Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit
Alte Heerstrasse 111
D-53757 Sankt Augustin
Germany
Reference number: CE 0121
Involved in quality control
Deutsche Montan Technologie GmbH
Zertifizierungsstelle für Atemschutz
Am Technologie Park 1
D-45307 Essen
Germany
Reference number: CE 0158
90 21 503 - GA 1473.010
© Dräger Safety AG & Co. KGaA
5th edition - December 2003
Subject to alteration
Gebrauchsanweisung
Instructions for Use
Notice d'utilisation
Gebruiksaanwijzing
Instrucciones de uso
Istruzioni per I'uso
Instruções de serviço
Betjeningsvejledning
Bruksanvisning
Bruksanvisning
Käyttöohje
Kullanma talimatları
Instructions for Use
Notice d'utilisation
Instrucciones de uso
0158
Australian
Standard
AS1716 Lic 1346
Standards Australia
ARUB–F001
Halbmaske Dräger X-plore 3300
Zu Ihrer Sicherheit
Gebrauchsanweisung beachten. Jede Handhabung an der Halbmaske setzt die
genaue Kenntnis und Beachtung dieser Gebrauchsanweisung voraus. Die Halbmaske ist nur
für die beschriebene Verwendung bestimmt.
Instandhaltung. Die Halbmaske muss regelmäßig Inspektionen und Wartungen durch
Fachleute unterzogen werden. Instandsetzungen an der Halbmaske nur durch Fachleute. Für
den Abschluss eines Service-Vertrags sowie für Instandsetzungen empfehlen wir den
DrägerService. Bei Instandhaltung nur Original-Dräger-Teile verwenden. Kapitel
"Instandhaltungsintervalle" beachten.
Haftung für Funktion bzw. Schäden. Die Haftung für die Funktion der Halbmaske geht in
jedem Fall auf den Eigentümer oder Betreiber über, soweit die Halbmaske von Personen, die
nicht dem DrägerService angehören, unsachgemäß gewartet oder instandgesetzt wird oder
wenn eine Handhabung erfolgt, die nicht der bestimmungsgemäßen Verwendung entspricht.
Für Schäden, die durch die Nichtbeachtung der vorstehenden Hinweise eintreten, haftet
Dräger nicht. Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen der Verkaufs- und
Lieferbedingungen von Dräger werden durch vorstehende Hinweise nicht erweitert.
Dräger Safety AG & Co. KGaA
Kennzeichnungen
Hersteller/Produktname: Dräger/X-plore 3300
Werkstoff Maskenkörper: TPE/PP = thermoplastischer Elastomer
Größen: S = klein (small), M = mittel (medium) oder L = groß (large)
Was ist was?
A
1 Filteranschlüsse
2 Kopfspinne
3 Kappe
4 Atemfilter X-plore
Beschreibung/Verwendungszweck
Halbmaske und zwei Atemfilter bilden ein Filtergerät. Filtergeräte werden eingesetzt für den
Atemschutz gegen Partikel sowie gegen schädliche Gase und Dämpfe. Der Gebrauch des
Filtergerätes richtet sich nach der Wahl der Atemfilter.
o
o
Temperatur im Einsatz –30
C bis 60
C.
Es müssen immer zwei Atemfilter gleichen Typs aus einer
Verpackungseinheit (Paar) eingesetzt werden.
Voraussetzungen für den Gebrauch
Die Umgebungsatmosphäre muss mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthalten. Unbelüftete Be-
hälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergeräten nicht betreten werden. Die Art der Schad-
stoffe muss bekannt sein. Für den Gebrauch von Filtergeräten sind der CEN Report 529
"Anleitung zur Auswahl und Anwendung von Atemschutzgeräten" oder die entsprechenden
nationalen Regeln maßgeblich. In Deutschland sind dieses die BGR 190 "Regeln für den
Einsatz von Atemschutzgeräten" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossen-
schaften sowie EN 141:2000 und EN 143:2000. Der Benutzer eines Filtergerätes muss im
Gebrauch unterwiesen, geeignet und atemschutztauglich nach BGI 504-26 sein.
Beachten:
— Gebrauchsanweisung für Atemfilter X-plore.
— BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift "Schutz gegen gefährliche chemische Stoffe".
— Spezielle Merkblätter der Berufsgenossenschaft über den Umgang mit gefährlichen
Stoffen.
— BGR 190 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten".
Achtung! Die Nichtbeachtung dieser Hinweise und Vorschriften zur Benutzung oder das
Nichttragen des Filtergerätes im schadstoffbelasteten Bereich kann die Gesundheit des
Benutzers beeinträchtigen und sogar zu bleibenden Schäden führen.
Paßt die Halbmaske?
Passende Größe wählen (siehe "Bestell-Liste"). Ggf. Auswahl der Halbmaskengröße mit einem
geeigneten Atemanschluss-Fit Tester durchführen (Zugehörige Gebrauchsanweisung
beachten).
Auswahl für den Gebrauch von Filtergeräten (BGR 190)
Tabelle 1: Auswahl Filtergeräte (siehe auch Gebrauchsanweisung Atemfilter X-plore)
Geräteart
Vielfaches des
Bemerkungen und
2)
Grenzwertes
Einschränkungen
Halb-/Viertelmaske mit P1-Filter
4
Nicht gegen Partikeln
krebserzeugender und
radioaktiver Stoffe,
Mikroorganismen (Viren,
Bakterien und Pilze und deren
Sporen) und Enzyme
Halb-/Viertelmaske mit P2-Filter
10
Nicht gegen Partikel
radioaktiver Stoffe, Viren
und Enzyme
1)
Halb-/Viertelmaske mit P3-Filter, Gasfilter
30
–
Filtergeräte mit Kombinationsfilter: Es gelten die jeweiligen Vielfachen des Grenzwertes
für den Gas- oder Partikelfilterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert.
1) Soweit damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen
Konzentrationen (siehe Tabelle 2 und 3) überschritten werden.
2) Änderungen durch nationale Regelungen möglich.
Tabelle 2: Gasfilter
Typ
Kennfarbe Hauptanwendungsbereich
Klasse Höchstzulässige
Konzentration
A
braun
Organische Gase und Dämpfe
1
1000 ppm (0,1 Vol.-%)
o
mit Siedepunkt >65
C
2
5000 ppm (0,5 Vol.-%)
B
grau
Anorganische Gase und
1
1000 ppm (0,1 Vol.-%)
Dämpfe, z. B. Chlor,
2
5000 ppm (0,5 Vol.-%)
Hydrogensulfid,
Hydrogencyanid – nicht gegen
Kohlenstoffmonoxid
E
gelb
Schwefeldioxid,
1
1000 ppm (0,1 Vol.-%)
Hydrogenchlorid und andere
2
5000 ppm (0,5 Vol.-%)
saure Gase
K
grün
Ammoniak und organische
1
1000 ppm (0,1 Vol.-%)
Ammoniak-Derivate
2
5000 ppm (0,5 Vol.-%)
2)
Hg-P3
rot-weiß
Quecksilber
–
–
1) Änderungen durch nationale Regelungen möglich.
2) Maximale Gebrauchsdauer 50 Stunden (nach EN 141).
2
1
1
4
3
D
1
1
1
2
1
de
Tabelle 3: Partikelfilter
Typ Kennfarbe Klasse Abscheideleistung Höchstzulässige Konzentration
1
klein
P
weiß
2
mittel
3
groß
1) Änderungen durch nationale Regelungen möglich.
Zwei Atemfilter einsetzen
B
Atemfilter positionieren (1) – Strichmarkierungen gegenüber! – und bis zum
Anschlag verriegeln (2), in dem der Atemfilter nach unten gedreht wird bis zum spürbaren
Anschlag (Strichmarkierung des Atemfilters über dem Pfeilende!).
Das Lösen des Atemfilters erfolgt entgegengesetzt.
Achtung: Bajonett nicht einseitig einsetzen! Atemfilter beim Verriegeln nicht verkanten!
Halbmaske anlegen
C Schnallen der Kopfspinne bis an das Bänderungsende ziehen.
Untere Bänderung ganz durchziehen, bis Schnallen der Kopfspinne an der Kappe des
Halbmaskenkörpers anliegen.
Untere Bänderung über den Kopf ziehen.
D 1 Maskenkörper über Mund und Nase setzen.
2 Kopfspinne auf Hinterkopf setzen, dabei Kopfspinne oberhalb der Ohren
entlang führen.
E
Enden der Bänderung anziehen bis Halbmaske fest am Gesicht anliegt.
Ober- und Unterband ausgleichen, ggf. Bänderung nachjustieren bis Halbmaske bequem
und fest am Gesicht anliegt.
Dichtprüfungen vor dem Gebrauch (wahlweise)
Unterdruckprüfung:
F
Beide Atemfilter mit den Händen dichthalten und einatmen, bis Unterdruck entsteht. Luft
kurzzeitig anhalten. Der Unterdruck soll bestehen bleiben, sonst: Bänder nachziehen,
oder andere Maskengröße verwenden.
Bärte, tiefliegende Wangenknochen können den erforderlichen dichten Sitz der Halb-
maske beeinträchtigen – Vergiftungsgefahr!
Einsatz nur mit dichter Halbmaske und eingebauten Atemfiltern antreten.
Überdruckprüfung:
G Ausatemventil der Halbmaske dichthalten und fest ausatmen. Halbmaske darf nicht vom
Gesicht abheben. Wenn dann ein Abströmen der Atemluft über den Dichtrahmen erfolgt,
Bänder nachziehen, oder andere Maskengröße verwenden.
Bärte, tiefliegende Wangenknochen können den erforderlichen dichten Sitz der Halb-
maske beeinträchtigen – Vergiftungsgefahr!
Einsatz nur mit dichter Halbmaske und eingebauten Atemfiltern antreten.
Reinigen, desinfizieren, trocknen
Reinigen: Die Reinigung unmittelbar nach Gebrauch verhindert vorzeitigen Verschleiß. Keine
organischen Lösungsmittel wie Aceton, Alkohol, Benzol, Spiritus. Tri u.Ä. verwenden. Alle Teile
mit lauwarmem Wasser unter Zusatz von Universalreinigungsmittel, z. B. Sekusept Cleaner
(Firma Firma Ecolab Deutschland GmbH – Zugehörige Gebrauchsanweisung beachten) und
einem Lappen reinigen. In fließendem Wasser gründlich spülen.
Desinfizieren: Alle Teile ins Desinfektionsbad einlegen, z. B. Incidur
Deutschland GmbH – Zugehörige Gebrauchsanweisung beachten) verwenden. Bei Ver-
wendung anderer Desinfektionsmittel sicherstellen, dass diese keine Schäden an Gummi-
oder Kunststoffteilen verursachen. In fließendem Wasser gründlich spülen.
o
Trocknen: Temperatur maximal 60
C.
Montieren und Prüfen
Sichtprüfung Einatemventilscheibe: Einatemventilscheibe ausknüpfen und sichtprüfen.
Einatemventilscheibe hinter den Zapfen einknüpfen. Einatemventilscheibe soll innen im
Maskenkörper gleichmäßig auf der Dichtfläche auflegen.
Sichtprüfung Ausatemventilscheibe:
H Kappe vom Maskenkörper abknüpfen. Ausatemventilscheibe am Rand anfassen und
herausziehen. Ventilsitz auf Verschmutzung und Beschädigungen prüfen, ggf. mit Einweg-
tuch sauberwischen. Die geprüfte Ausatemventilscheibe bis zum Einrasten in den Ventil-
sitz drücken, Scheibe soll gleichmäßig und eben aufliegen.
Halbmaske komplettieren
Bänderung ordnen. Kappe auf Maskenkörper knüpfen. Zwei neue Atemfilter einsetzen.
Funktions- und Dichtheitsprüfung nach der Montage und vor dem Einsatz bei angelegter
Halbmaske (gemäß "Dichtprüfungen vor dem Gebrauch").
Prüf- und Instandhaltungsintervalle
Maximalfristen
Durchzuführende Arbeiten
Vor
Nach
an der Halbmaske
Gebrauch
Gebrauch
Reinigung und Desinfektion
X
Sicht- und Funktionsprüfung
X
Kontrolle durch den Geräteträger
X
Dichtprüfungen:
Unterdruck und/oder Überdruck
X
1) Bei luftdicht verpackten Halbmasken, sonst halbjährlich.
2) Bei luftdicht verpackten Halbmasken alle 2 Jahre.
1)
Lagern
Die Halbmaske ist maximal 6 Jahre ab Herstelldatum lagerfähig. In dieser Zeit ist die Halb-
maske 2 Jahre nutzbar. Ohne Verformung trocken und staubfrei lagern.
Lagertemperatur: –10 °C bis 55 °C bei <90 % rel. Feuchte. Vor direkter Licht- und
Wärmestrahlung schützen. DIN 7716 "Richtlinien für Lagerung, Wartung und Reinigung von
Gummierzeugnissen" beachten.
Bestell-Liste
Benennung und Beschreibung
Bestell-Nr.
X-plore 3300 – Größe: S (Small – klein)
R 55 331
X-plore 3300 – Größe: M (Medium – mittel)
R 55 330
X-plore 3300 – Größe: L (Large – groß)
R 55 332
Halbmaske X-plore 3300 besitzt eine begrenzte Wiederverwendbarkeit, deshalb sind
Ersatzteile nicht vorgesehen.
A
4
B
D
2
D
C
D
Gebrauchsanweisung
1)
4 x Grenzwert
10 x Grenzwert
30 x Grenzwert
®
®
(Firma Ecolab
Halb-
Alle
jährlich
2 Jahre
1)
X
2)
X
X
E
F
G
H