Kärcher ICH 80/16 Ps Manual page 5

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20 Hochdruckstrahlen können eine elekt-
rostatische Aufladung in ihrer Umge-
bung verursachen, wenn die umgeben-
de Atmosphäre dazu neigt. Dies muss
bei Tanks mit Reststoffen beachtet wer-
den. Hierfür ist der Betreiber der Anlage
verantwortlich.
21 Ist die Dichte der Reinigungsflüssigkeit
kleiner als 75% von Wasser, muss eine
gesonderte Sicherheitsbetrachtung
zum Explosionsschutz vom Betreiber
Beim Beheizen der Umgebung ist dafür zu sorgen, dass der Innenreiniger nicht direkt vom heißen Fluidstrahl getroffen wird.
Für die Nutzung von Heißdampf beim Beheizen der Umgebung sind besondere Randbedingungen der gegebenen Richtlinien zu beach-
ten.
Die Temperatur der Reinigungsflüssigkeit (und damit die Oberflächentemperatur des Innenreinigers) darf nach EN 1127-1 in Explosions-
schutz-Zone 0 niemals 80% der Zündtemperatur (gemessen in °C) der umgebenden Gas- bzw. Nebelatmosphäre oder/und niemals 2/3
der Zündtemperatur (gemessen in °C) einer umgebenden Staubatmosphäre überschreiten (siehe auch DIN EN ISO 80079-36).
Obige Richtlinie führt zu folgender Empfehlung:
ATEX Temperaturklasse
T3
T4
Für den Betrieb mit Lösungsmitteln, Säuren oder Laugen gilt:
a) Die erlaubte Betriebstemperatur mit Reinigungsflüssigkeiten der genannten Gruppen „Lösungsmittel", „Laugen" und „Säuren" ist von
Kärcher auf maximal 60 °C begrenzt.
b) Die Selbstentzündungstemperatur aller beteiligten Stoffe (Reinigungsmedien und Verschmutzung / Reststoffe im Behälter) und ihrer
Mischungen darf folgende Temperaturgrenzen nicht unterschreiten:
Geräte mit ATEX-Deklaration T4:
Geräte mit ATEX-Deklaration T3:
Das bedeutet, dass die Zündtemperatur der Stoffe größer als die oben angegebene Temperatur sein muss.
Verantwortlich für die Ermittlung und Beachtung dieser Temperaturgrenze ist ausschließlich der Betreiber.
c) Die Umgebungstemperatur der Einrichtung muss während des Betriebs im Bereich von 0 °C bis maximal +135 °C liegen.
d) Für den Fall, dass durch die Erwärmung der beteiligten Stoffe (Reinigungsmedium und Verschmutzung / Reststoffe) auf maximal
60 °C die chemisch-physikalische Aggressivität bzw. korrosive Eigenschaft der Stoffe und ihrer Mischung hinsichtlich der Material-
beständigkeit und Betriebssicherheit ansteigt, muss der Betreiber gewährleisten, dass Edelstahl (nichtrostender Stahl) der Güte
1.4301 und vergleichbare Werkstofflegierungen nicht angegriffen werden.
e) Für die durch die erhöhte Temperatur eventuell zusätzlich auftretenden Gefahren (z.B. durch Gase, Dämpfe, heiße Oberflächen o.
Ä.) müssen vom Betreiber für das Bedienpersonal geeignete Schutzmaßnahmen gewährleistet werden.
f) Im Allgemeinen muss beim Einsatz von aggressiven Reinigungsmedien damit gerechnet werden, dass der Verschleiß der Bauteile
mit steigender Temperatur des Reinigungsmediums ansteigt. Beim Betrieb mit aggressiven Medien erhöhter Temperatur sind darum
die Wartungs- bzw. Kontrollintervalle für das Gerät entsprechend zu verkürzen.
durchgeführt werden (elektrostatische
Aufladung durch Hochdruckstrahlen,
gasdynamische Stoßeffekte).
22 Befindet sich im zu reinigenden Tank
anderes Gas als Luft (gilt nicht für Inert-
gas), muss eine gesonderte Sicher-
heitsbetrachtung zum Explosions-
schutz vom Betreiber durchgeführt wer-
den (elektrostatische Aufladung durch
Hochdruckstrahlen, gasdynamische
Stoßeffekte).
Maximal ausgewiesene Oberflä-
chentemperatur [°C]
200
135
Zündtemperatur für Gase >= 170 °C
Zündtemperatur für Staub >= 205 °C
Zündtemperatur für Gase >= 250 °C
Zündtemperatur für Staub >= 300 °C
Maximal zulässige Oberflächentem-
peratur [°C]
in Gasatmosphäre, Zone 0
< 160
< 108
3
-
DE
23 Bei Reinigung mit kohlenwasserstoff-
haltigen Lösungsmitteln sind gesonder-
te Vorkehrungen zum Zündschutz zu
treffen (z.B. Inertgas). Hochdruckstrah-
len können zu elektrostatischer Aufla-
dung und Funkenentladung führen. Au-
ßerdem dürfen die eingesetzten Reini-
gungsmittel keine zweite Phase bilden,
weil auch dadurch elektrostatische Auf-
ladung entstehen kann. Hierfür ist der
Betreiber der Anlage verantwortlich.
Maximal zulässige Oberflächentem-
peratur [°C]
in Staubatmosphäre, Zone 0
< 133
< 90
5

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