Kärcher ICH 80/16 Ps Manual page 4

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– Verbrennungsgefahr durch heiße
Schläuche und heißes Gestell bei Be-
trieb mit heißen Reinigungsflüssigkei-
ten. Bei Betrieb mit heißen Reinigungs-
flüssigkeiten Gestell und Zuleitung
nicht berühren und entsprechende
Schutzkleidung tragen.
Explosions- und Brandgefahr bei Verwen-
dung von entsprechenden Reinigungsmit-
teln und Reststoffen in Behältern. Informie-
ren Sie sich in diesen Fällen bei Kärcher,
wie entsprechende Reinigungsmittel ange-
wendet werden.
ACHTUNG
Um Beschädigungen am Reinigungskopf
zu vermeiden, auf eine freie Anordnung im
Behälter achten. Der Reinigungskopf darf
auf keinen Fall an der Behälterwand ansto-
ßen.
Persönliche Schutzausrüstung
Beim Reinigen geräusch-
verstärkender Teile Ge-
hörschutz zur Vorbeugung
von Gehörschäden tragen.
Je nach Konzentration und Gesundheits-
gefahr der verwendeten Reinigungsflüssig-
keit, folgende Schutzausrüstung tragen:
– Flüssigkeitsabweisende Schutzkleidung
– Schutzbrille oder Gesichtsschutz
– Dichte Handschuhe
– Dichtes Schuhwerk
Zugelassene Bediener
Zugelassene Bediener sind Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und
befähigt sind diese Anlage zu bedienen
(Ausnahmen für Auszubildende, siehe
BGV D15 §6).
Verhalten im Notfall
 Separate Hochdruckpumpe ausschal-
ten.
 Zulauf der Reinigungsflüssigkeit schlie-
ßen.
Zoneneinteilung
Explosionsgefährdete Bereiche werden
nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens
von gefährlicher explosionsfähiger Atmo-
sphäre in BetrSichV und EN 1127-1 in Zo-
nen eingeteilt.
Die Definition der Zonen liegt in der Ver-
antwortung des Betreibers.
Hinweise zur Zoneneinteilung finden sich in
der BetrSichV, der EN 1127-1, der BGR
104 – Ex-Richtlinie der BG Chemie und in
der EN 60079-10.
– Zone 0
Zone 0 ist ein Bereich, in dem gefährli-
che explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Ga-
sen, Dämpfen oder Nebeln ständig,
über lange Zeiträume oder häufig vor-
handen ist.
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– Zone 1
Zone 1 ist ein Bereich, in dem sich bei
Normalbetrieb gelegentlich eine gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Ga-
sen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
– Zone 2
Zone 2 ist ein Bereich, in dem bei Nor-
malbetrieb eine gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre als Gemisch aus
Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen
oder Nebeln normalerweise nicht oder
aber nur kurzzeitig auftritt.
– Zone 20
Zone 20 ist ein Bereich, in dem eine ge-
fährliche explosionsfähige Atmosphäre
in Form einer Wolke aus in der Luft ent-
haltenem brennbaren Staub ständig,
über lange Zeiträume oder häufig vor-
handen ist.
– Zone 21
Zone 21 ist ein Bereich, in dem sich bei
Normalbetrieb gelegentlich eine gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre in
Form einer Wolke aus in der Luft ent-
haltenem brennbaren Staub bilden
kann.
– Zone 22
Zone 22 ist ein Bereich, in dem bei Nor-
malbetrieb eine gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre in Form einer Wolke
aus in der Luft enthaltenem brennbaren
Staub normalerweise nicht oder aber
nur kurzzeitig auftritt.
Besondere Bedingungen im Ex-
Bereich
1 Der Innenreiniger darf in Zone 0 von
Behältern nur eingesetzt werden, wenn
die Behälter eine Größe von 3 m Durch-
messer bei einer üblichen Behälterhö-
he oder eine vergleichbare Behälter-
größe nicht überschreiten.
2 Der Massengehalt der Reinigungsflüs-
sigkeit an nichtgelösten Feststoffen
darf 1% nicht überschreiten.
3 Der Innenreiniger ist elektrostatisch zu
erden.
4 Die Pumpe für die Reinigungsflüssig-
keit darf nur betrieben werden, wenn
sie mit Flüssigkeit gefüllt ist.
5 Der Nenndruck der Pumpe darf bei Lö-
sungsmittelbetrieb 5 MPa nicht über-
schreiten.
6 Die Fördermenge der Pumpe darf bei
Lösungsmittelbetrieb 50 l/min nicht
überschreiten.
7 Die Drehzahl des Reinigungskopfes
darf 40 1/min im Kaltbetrieb nicht über-
schreiten.
8 Die Betriebstemperatur der Reini-
gungsflüssigkeiten Tenside und Was-
ser mit Reinigungsmitteln darf 90 °C
nicht überschreiten (Tabelle unter
Technische Daten/Reinigungsflüssig-
keiten beachten).
2
-
DE
9 Die Betriebstemperatur der Reini-
gungsflüssigkeiten Lösungsmittel, Lau-
gen und Säuren darf 60 °C nicht über-
schreiten (Tabelle unter Technische
Daten/Reinigungsflüssigkeiten beach-
ten).
10 Der Innenreiniger ist nach angemesse-
ner Betriebsdauer auf einwandfreien
Zustand und einwandfreie Funktion zu
prüfen (u.a. Lager auf Verschleiß und
Bremseinrichtung auf Funktion). Gege-
benenfalls ist eine Reparatur vom Kun-
dendienst durchzuführen.
11 Der Innenreiniger darf nur mit solchen
Reinigungsflüssigkeiten betrieben und
in solchen Medien verwendet werden,
gegen deren Einwirkung die Werkstoffe
hinreichend beständig sind.
12 Reinigungsflüssigkeiten, die brennbare
Lösungsmittelanteile enthalten, müs-
sen den Zündgruppen IIA und IIB ent-
sprechen. Lösungsmittel der Zündgrup-
pe IIC dürfen nicht versprüht werden.
13 Der Innenreiniger darf nicht dauernd,
sondern nur während der Behälterreini-
gung in Zone 0 angeordnet sein. Die im
Rahmen der BetrSichV geltenden Be-
triebsvorschriften sowie weitere natio-
nale Bestimmungen sind einzuhalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Ver-
bindung Behälter/in den Behälter ein-
gebrachter Innenreiniger nicht flam-
mendurchschlagsicher ist.
14 Schläuche müssen elektrostatisch leit-
fähig sein (Widerstand R < 1000000
Ohm).
15 Es dürfen nur Reinigungsflüssigkeiten
mit einer Leitfähigkeit G > 1000 pS/m
eingesetzt werden.
16 Alle medienberührten Teile sind an das
Erdungssystem anzuschließen.
17 Der Innenreiniger muss immer von
Staubablagerungen frei gehalten wer-
den.
18 Grundsätzlich ist die Zündgefahrenana-
lyse und die Einschätzung aller Anla-
genkomponenten bezüglich Zünd- und
Explosionsschutz in der Verantwortung
des Betreibers der Anlage. Dieser ist für
die Einteilung der Explosionsschutz-
Zonen und für die Zündgefahrenbewer-
tung der Anlage und des Betriebs zu-
ständig (ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/
92/EG). Er hat die Anlage nach gelten-
den Richtlinien (z.B. TRBS 2152, TRBS
2153 und TRGS 727 oder vergleichba-
re lokal gültige Richtlinien des Be-
triebsorts/Betriebslands) zu betreiben.
19 Temperatur und Druck der Reinigungs-
flüssigkeit sind anlagenseitig perma-
nent, am besten redundant, zu überwa-
chen. Werden maximale Zulauftempe-
ratur bzw. maximaler Zulaufdruck über-
schritten, ist die Anlage automatisch zu
stoppen und der Zufluss der Reini-
gungsflüssigkeit zu unterbrechen. Hier-
für ist der Betreiber der Anlage verant-
wortlich.

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