2
Sicherheit
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Fettabscheideanlage ist ausschließlich dafür vorgesehen, das Abwasser von Abscheidegut und Fett zu befreien.
Ein Einsatz der Anlage in explosionsgefährdeter Umgebung ist unzulässig.
Alle nicht durch eine ausdrückliche und schriftliche Freigabe des Herstellers erfolgten
– Um- oder Anbauten
– Verwendungen von nicht originalen Ersatzteilen
– Reparaturen durch nicht vom Hersteller autorisierte Betriebe oder Personen
können zum Verlust der Gewährleistung führen.
Nachträgliche Erweiterungen von KESSEL-Fettabscheideanlagen müssen durch den KESSEL-Werkskundendienst
abgewickelt werden.
2.2
Personal/Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung oder
nationale Entsprechungen. Der Betreiber ist dazu verpflichtet
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
die Anlage gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sichern.
Person*
Betreiber
Sachkundiger
(gemäß
Betriebsanleitung)
Entsorgungsfachbetrieb
Fachkundiger,
Generalinspekteur
* Bedienung und Montage darf nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.3
Organisatorische Sicherheits-Maßnahmen
Die Betriebs- und Wartungsanleitung ist stets an der Fettabscheideanlage verfügbar zu halten.
010-296
Sicherheit
freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Sichtprüfung
Funktionskontrolle,
Inbetriebnahme
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Entsorgung,
Reinigung
(innen)
Dichtheitsprüfung,
Anlagenabnahme,
Generalinspektion
2019/08
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