Lenovo ThinkServer TS430 Warranty And Support Information page 28

Machine types: 0387, 0388, 0389, 0390, 0391, 0392, 0393 and 0441
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nicht um einen schwerwiegenden Fehler, hat der Kunde ebenfalls ein Anrecht auf
die Reparatur bzw. den Austausch des Produkts.
Neuseeland
Der gleiche Abschnitt in Teil 1 wird wie folgt ergänzt:
Nutzung von persönlichen Informationen:
Lenovo ist nicht in der Lage, die Services gemäß der vorliegenden Garantie zu
erbringen, wenn der Kunde seine persönlichen Informationen nicht zur Verfügung
stellt bzw. Lenovo untersagt, seine Informationen an einen Vertreter oder
Auftragnehmer von Lenovo zu übermitteln. Der Kunde hat gemäß dem Privacy
Act 1993 (Datenschutzgesetz) das Recht, auf seine persönlichen Informationen
und Daten zuzugreifen und diese im Falle von Fehlern berichtigen zu lassen. Zu
diesen Zwecken wendet sich der Kunde an Lenovo (Australia & New Zealand) Pty
Limited ABN 70 112 394 411. Adresse: Level 10, North Tower, 1-5 Railway Street,
Chatswood, NSW, 2067. Telefon: 61 2 8003 8200. E-Mail: lensyd_au@lenovo.com
Bangladesch, Kambodscha, Indien, Indonesien, Nepal, Philippinen, Vietnam
und Sri Lanka
Teil 1 wird wie folgt ergänzt:
Schlichtung
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Garantie ergeben
oder damit in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch
geregelt bzw. beigelegt. Diese Garantie wird in Übereinstimmung mit den
Gesetzen Singapurs ungeachtet kollisionsrechtlicher Bestimmungen geregelt,
ausgelegt und durchgesetzt. Wenn der Kunde das Produkt in Indien erworben
hat, werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung
ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, in Bangalore, Indien, durch
Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt. Schiedsverfahren in Singapur werden
in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien des Singapore International
Arbitration Center („SIAC-Richtlinien") durchgeführt. Schiedsverfahren in Indien
werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Indiens durchgeführt.
Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle
Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie
eine Begründung enthalten. Die Verkehrssprache für sämtliche Schiedsverfahren
ist Englisch. Die zum Verfahren gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in
Englisch abgefasst sein. Die englische Version dieser Garantie ist in solchen
Verfahren verbindlich und hat Vorrang vor den Versionen anderer Sprachen.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Teil 1 wird wie folgt ergänzt:
20
ThinkServer Garantie- und Unterstützungsinformationen

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