18. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer getrennten
Erfassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
19. Störungsabhilfe
Elektrotechnische Wartungsarbeiten dürfen nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden!
Störung
Säge bremst beim Aus-
schalten nicht ab
Sägeblatt löst sich nach
Abschalten des Motors
Motor macht zu viel Lärm
oder brummt
Brandflächen an der
Schnittfläche
Sägeblatt dreht sich in die
falsche Richtung
Motor bringt keine Leistung,
die Sicherung springt an
18 | DE
Mögliche Ursache
Bremseinrichtung defekt
Befestigungsmutter zu leicht
angezogen
Wicklungen beschädigt, Motor
defekt
Stumpfes Sägeblatt
Falsches Sägeblatt
Polarität vertauscht / Falsch-
anschluss
Querschnitt der Verlänge-
rungsleitung nicht ausreichend
Überlastung durch stumpfes
Sägeblatt
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- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
Abhilfe
Bremseinrichtung durch eine Fachwerkstatt über-
prüfen und gegebenenfalls erneuern lassen
Befestigungsmutter anziehen (Achtung:
Rechtsgewinde)
Motor durch eine Fachwerkstatt kontrollieren
lassen
Sägeblatt schärfen oder gegebenenfalls aus-
tauschen
Sägeblatt austauschen
Drehrichtung mit Phasenwender ändern / von
Elektrofachkraft Polarität der Wandsteckdose
ändern lassen
Siehe „Elektrischer Anschluss"
Sägeblatt wechseln
Need help?
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