Abfallentsorgung; Späne; Verpackung; Maschine - JMA NOMAD GO User Manual

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7. ABFALLENTSORGUNG

Die Abfallentsorgung muss gemäß den geltenden Bestim-
mungen im Land des Benutzers erfolgen.
Der Installateur der Maschine trägt die Verantwor-
tung der korrekten Müllentsorgung.
7.1 SPÄNE
Späne, die beim Schlüsselkopiervorgang entstehen, sind als
Sondermüll eingestuft, ähneln jedoch dem urbanen Restmüll
(RSU), wie beispielsweise Stahlwolle.
Kontaminierte Abfälle oder solche, die toxische und schädli-
che Stoffe enthalten, werden gemäß den geltenden Geset-
zen im Land des Benutzers als Sondermüll eingestuft.

7.2 VERPACKUNG

Das Verpackungsmaterial der Maschine besteht aus Karton,
deshalb kann es als Verpackungsmaterial recycelt werden.
Als Restmüll ist es wie fester Hausmüll zu behandeln und
darf daher nur in speziellen Karton-Containern entsorgt
werden.
Die Elemente, die die Maschine im Karton schützen, beste-
hen aus einem Polymermaterial, das dem Hausmüll verglei-
chbar ist, sie sind daher in geeigneten Abfallentsorgungsan-
lagen zu verarbeiten.

7.3 MASCHINE

Wenn die Maschine entsorgt werden muss, gehört sie zur
Kategorie WEEE (Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Alt-
geräten).
In Erfüllung der „Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (WEEE)"
unterliegen die Betroffenen bei illegaler Entsorgung oder
Entsorgung über den normalen Hausmüll den von der gel-
tenden nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Strafen.
Gemäß den geltenden nationalen Bestimmungen darf die
Maschine nicht als Hausmüll entsorgt werden. Deshalb
muss am Ende der Nutzungsdauer, nach Durchführung der
notwendigen Maßnahmen für eine korrekte Abwicklung, das
Gerät an ein ausgewähltes Entsorgungsunternehmen für
Elektro- und Elektronik-Altgeräte übergeben werden.
Die kommunalen Abfallentsorgungsunternehmen in der
KOPIERMASCHINE
Gemeinde, in der Sie wohnen, müssen den Betrieb, die
Zugänglichkeit und Eignung der ausgewählten Abfallent-
sorgungssysteme gewährleisten, so dass die Besitzer der
Maschine und die Vertriebspartner den Abfall, der in ihrer
Betriebsstätte anfällt, kostenfrei abliefern können.
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