Entsorgung und Umweltschutz
Einhaltung der Grenzwerte von Störaussendungen
Batterieentsorgung
Gemäß der Batterieverordnung sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle gebrauch
ten Akkus/Batterien zurückzugeben. Die Entsorgung im Hausmüll ist verboten.
Bitte entsorgen Sie Ihre Akkus/Batterien umweltgerecht als Sondermüll.
Sie können Batterien nach Gebrauch bei einer kommunalen Sammelstelle oder
überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft werden.
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Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung für die
Einhaltung der Grenzwerte von Störaussendungen bei
nach China gelieferten elektronischen Geräten.
A03435_01_Y00_01 HBM: public
GK7000 / GK7600