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Kessel 52101 Manual page 2

Light liquid trap dn 100

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Einbauvorschriften
1. Leichtflüssigkeitssperre und Rückstauverschluss auf einwandfreien Zustand überprüfen. Beschädigte Teile nicht einbauen.
2. Grundkörper und Rost der Leichtflüssigkeitssperre plan ausrichten.
3. Bei frostfreiem oder vertieftem Einbau Verlängerungsstück Art. Nr. 48988 auf die Leichtflüssigkeitssperre setzen. Für den befahrbaren Bereich (Klasse B) ist das Aufsatzstück
Ecoguss (Art. Nr. 67985) zu verwenden. Ein Bodenaufbau im Dünnbettverfahren kann mit dem Dünnbettaufsatz (Art. Nr. 48968) umgesetzt werden.
4. Bei Einbau unter der örtlich festgesetzten Rückstauebene ist ausschließlich die Leichtflüssigkeitssperre mit Rückstauverschluss nach DIN EN 13564 Typ 5 zu verwenden.
Ein Produkt ohne Rückstauverschluss kann entsprechend umgerüstet werden (Art. Nr. 27606).
Gebrauchsanweisung
1. Nach dem Einbau sowie nach jeder Entleerung bzw. Reinigung, die Leichtflüssigkeitssperre bis zur Oberkante mit Wasser füllen. Anschließend den Schwimmer anheben, um
ihn in schwimmende Position zu bringen. (Bei Bedarf nochmals langsam Wasser zugeben, um die schwimmende Funktion zu prüfen.)
2. Nach Ansammlung der zulässigen Speichermenge die Leichtflüssigkeit (Heizöl) abschöpfen und gefahrlos beseitigen. Örtliche Vorschriften zum Gewässerschutz beachten.
Wird nicht abgeschöpft, verschließt der Schwimmer den Auslauf und verursacht dadurch Rückstau.
3. Leichtflüssigkeit in den Auslauf einzuleiten gefährdet Leib und Leben.
4. Um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, ist regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Monat, langsam Wasser nachzufüllen. Wird Wasser schwallartig zuge-
geben, verschließt der Schwimmer den Auslauf.
5. Abwasser darf ausschließlich durch den Rost in die Leichtflüssigkeitssperre geleitet werden.
Allgemeine Hinweise zu Rückstauverschlüssen
Der Rückstauverschluss dient dazu, das Zurückfließen von Abwasser bei Rückstau zu verhindern. Er ist stets in betriebsfähigem Zustand zu halten und muss jederzeit gut
zugänglich sein. Der Rückstauverschluss besteht aus zwei Klappen, die ständig geschlossen sind und bei abfließendem Wasser selbsttätig öffnen. Mit dem Notverschluss
kann eine Klappe verriegelt werden. Es ist empfehlenswert, den Notverschluss bei längeren Betriebsunterbrechungen geschlossen zu halten.
Für die Entwässerungsanlage und damit auch für den Rückstauverschluss ist die DIN EN 13564 zu beachten.
Inspektion: Der Rückstauverschluss ist einmal im Monat vom Betreiber oder von dessen Beauftragten zu kontrollieren.
Dabei ist der Notverschluss zu betätigen.
Wartungsprüfung des Rückstauverschlusses nach DIN EN 13564-2
Der Rückstauverschluss ist durch einen Sachkundigen halbjährlich zu warten:
Rückstauverschluss entnehmen, reinigen. Dichtungen einfetten (verharzungsfreies Fett, z. B. Silikon-
fett verwenden). Führungsnut vor Einbau reinigen und Rückstauverschluss gemäß Abbildung einset-
zen. Es ist darauf zu achten, dass sich der Notverschluss in Stellung "Auf" befindet.
Den Rückstauverschluss ganz nach unten drücken (siehe Abb.) und mit Einhandverschluss fixieren.
Abschließend ist die Leichtflüssigkeitssperre wieder mit Wasser zu füllen und der Schwimmer zu
aktivieren (siehe Einbauvorschriften).
Dichtheitsprüfung des Rückstauverschlusses (bei Art. Nr. 52101)
Rückstaueinheit aus dem Kellerablauf ausbauen und reinigen. Dichtungen überprüfen und ggf. erneuern. Die Dichtheitsprüfung ist durch das Setzen einer Blase im Auslaufrohr durchzufüh-
ren. Das Wasser muss bis 100 mm über Auslaufrohr ausgeführt werden. Die Wasserspiegelhöhe im Trichter ist 10 Min. lang zu beobachten und ggf. durch Nachfüllen auf der ursprünglichen
Höhe zu halten. Der Rückstauverschluss gilt als ausreichend dicht, wenn in dieser Zeit nicht mehr als 500 cm
die Verschlussschraube wieder einschrauben und den Notverschluss öffnen.
nachgefüllt werden müssen. Nach der Prüfung den Trichter entnehmen und
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