Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unter-
lieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher
Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi-
gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
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Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002