Lenovo ThinkCentre A30 Quick Reference Manual page 237

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diese Teile, damit Sie den Austausch selbst vornehmen können.
Funktioniert die Maschine während des Gewährleistungszeitraums nicht wie
zugesagt und kann Ihr Problem per Telefon, durch Anlegen von Maschinen-
code oder Software-Updates oder durch eine CRU nicht behoben werden, wird
IBM oder der Reseller, falls dieser von IBM zur Ausführung des
Gewährleistungsservice autorisiert ist, nach eigenem Ermessen 1) die fehler-
hafte Maschine reparieren, damit sie wieder entsprechend der Gewährleistung
funktioniert, oder 2) durch eine funktionell mindestens gleichwertige Maschine
ersetzen. Ist IBM nicht in der Lage, die Maschine zu reparieren oder eine
Ersatzmaschine zu beschaffen, sind Sie berechtigt, die Maschine an Ihre Ver-
kaufsstelle zurückzugeben und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten
zu lassen.
IBM oder der Reseller wird die für die jeweilige Maschine erforderlichen tech-
nischen Änderungen ausführen.
Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils
Muss eine Maschine oder ein Maschinenteil im Rahmen des Gewährleistungs-
service ausgetauscht werden, geht die von IBM oder dem Reseller ersetzte
Maschine bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von IBM oder dem Reseller
über, während die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in Ihr Eigentum über-
geht. Sie gewährleisten, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unverän-
derte Originalteile handelt. Sie gewährleisten, dass es sich bei allen entfernten
Teilen um unveränderte Originalteile handelt. Die Ersatzmaschine oder das
Ersatzteil ist unter Umständen nicht neu, befindet sich jedoch in einem ein-
wandfreien Betriebszustand und ist dem ersetzten Teil funktionell mindestens
gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil erhält den
Gewährleistungsservicestatus der entfernten Maschine oder des entfernten
Teils.
Weitere Zuständigkeiten des Kunden
Sie erklären sich damit einverstanden, alle nicht durch diesen Gewährleistungs-
service abgedeckten Features, Teile, Optionen, Änderungen und Zubehörteile
zu entfernen, bevor IBM oder der Reseller eine Maschine oder ein Teil ersetzt
Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden,
1. sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkun-
gen bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenste-
hen.
2. bei einer Maschine, die nicht Ihr Eigentum ist, die Genehmigung des Eigen-
tümers für den Gewährleistungsservice dieser Maschine durch IBM oder
den Reseller einzuholen und
3. soweit zutreffend, vor Erbringung des Gewährleistungsservice:
a. die von IBM oder dem Reseller vorgegebene Vorgehensweise zur
Serviceanforderung zu befolgen.
b. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressourcen
zu sichern.
Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002
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