Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen - Lenovo ThinkCentre A30 Quick Reference Manual

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  • ENGLISH, page 15
DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER IHNEN (ANDERE
ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, ZIFFER
1 ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 3)
SPEZIELLE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER 4) ENTGANGENE
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN
NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. SOWEIT DIE
RECHTSPRECHUNG IM LANDE DES ERWERBS DER MASCHINE EIN-
SCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE BEI SCHADENSERSATZ FÜR
AUFWENDUNGEN BEI VERTRAGSERFÜLLUNG ODER FOLGESCHÄDEN
NICHT ZULÄSST, ENTFALLEN DIESE EINSCHRÄNKUNGEN BZW. AUS-
SCHLÜSSE. NACH ABLAUF DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT WERDEN
KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGEN MEHR ERBRACHT.
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Lan-
des zur Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben, um
die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus
dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in
Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, unge-
achtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN ERMÖGLICHEN IHNEN DIE GELTEND-
MACHUNG SPEZIFISCHER RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM JEWEILI-
GEN LAND ODER DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG VONEINAN-
DER ABWEICHEN KÖNNEN.
Rechtsprechung
Alle Rechte und Pflichten der IBM unterliegen der Rechtsprechung des Landes,
in dem die Maschine erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen
MITTEL- UND SÜDAMERIKA
ARGENTINIEN
Geltendes Recht: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch das Handelsgericht (Ordinary Commercial Court) in Buenos Aires ver-
handelt.
BRASILIEN
Geltendes Recht: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch den Gerichtshof in Rio de Janeiro verhandelt.
207
Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002

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