Eu - Konformitätserklärung - Parkside PPS 40 C3 Operation And Safety Notes Translation Of The Original Instructions

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zurückzugeben. Zusätzlich haben Sie die
Möglichkeit, unabhängig vom Kauf eines
Neugerätes, unentgeltlich (bis zu drei)
Altgeräte abzugeben, die in keiner Abmes-
sung größer als 25 cm sind. Bitte löschen
Sie vor der Rückgabe alle personenbezoge-
nen Daten. Bitte entnehmen Sie vor der
Rückgabe Batterien oder Akkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei entnommen
werden können und führen diese einer
separaten Sammlung zu.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit
nebenstehenden Symbolen gekenn-
zeichnet, die auf das Verbot der
Entsorgung über den Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggeben-
de Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg
=Quecksilber, Pb = Blei Befördern Sie
verbrauchte Batterien zu einer Entsorgungs-
einrichtung in Ihrer Stadt oder Gemeinde
oder zurück zum Händler. Sie erfüllen damit
die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten
einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Beachten Sie die Kennzeichnung
auf den verschiedenen Verpa-
ckungsmaterialien und trennen Sie
diese gegebenenfalls gesondert. Die
Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet
mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbund-
stoffe.
• EU - Konformitätserklärung
Wir, die
C.M.C. GmbH Holding
Dokumentenverantwortlicher:
Dr. Christian Weyler
Katharina-Loth-Str. 15
DE-66386 St. Ingbert
Deutschland
erklären in alleiniger Verantwortung, dass
das Produkt
Plasmaschneider PPS 40 C3
IAN: 435169_2304
Herstellungsjahr: 03/24
Art.-Nr.: 2628
Modell: PPS 40 C3
den wesentlichen Schutzanforderungen
genügt, die in den Europäischen Richtlinien
EU-Richtlinie Elektromagnetische
Verträglichkeit
2014 / 30 / EU
RoHS-Richtlinie
2011 / 65 / EU
EU-Niederspannungsrichtlinie
2014/35/EU
und deren Änderungen festgelegt sind.
Die alleinige Verantwortung für die Erstel-
lung der Konformitätserklärung trägt der
Hersteller.
Der oben beschriebene Gegenstand der
Erklärung erfüllt die Vorschriften der Richtli-
nie 2011/65/EU des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik-
geräten.
Für die Konformitätsbewertung wurden folgen-
de harmonisierte Normen herangezogen:
EN IEC 60974-6:2016
EN 60974-10:2014/A1:2015
EN IEC 60974-7:2019
St. Ingbert, 01.07.2023
i. A. Dr. Christian Weyler
- Qualitätssicherung -
79
DE/AT/CH

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