Kärcher NT 80/1 B1 M S Manual page 5

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1 Elektrode Füllstandssensor
2 Winkelsaugschlauch
3 Abweiser
Sicherheitshinweise
Gerät beim Ansprechen des Temperatur-
begrenzers (Überhitzungsschutz) und bei
Beendigung der Arbeit ausschalten und
Netzstecker ziehen.
Gefahr
Wenn die Abluft in den Raum zurückge-
führt wird, muss eine ausreichende
Luftwechselrate L im Raum vorhanden
sein. Um die geforderten Grenzwerte
einzuhalten, darf der zurückgeführte
Volumenstrom maximal 50% des
Frischluftvolumenstroms (Raumvolu-
men V
x Luftwechselrate L
R
Ohne besondere Lüftungsmaßnahme
gilt: L
=1h
.
–1
W
Gebrauch des Gerätes und der Sub-
stanzen, für die es benutzt werden soll,
einschließlich des sicheren Verfahrens
der Beseitigung des aufgenommenen
Materials nur durch geschultes Perso-
nal.
Dieses Gerät enthält gesundheits-
schädlichen Staub. Leerungs- und War-
tungsvorgänge, einschließlich der
Beseitigung der Staubsammelbehälter,
dürfen nur von Fachleuten durchgeführt
werden, die entsprechende Schutzaus-
rüstung tragen.
Gerät nicht ohne das vollständige Filtra-
tionssystem betreiben.
3
) betragen.
W
Im Notfall (z.B. beim Einsaugen brennbarer
Materialien, bei Kurzschluss oder anderen
elektrischen Fehlern) Gerät ausschalten
und Netzstecker ziehen.
5
-
DE
Die anwendbaren Sicherheitsbestim-
mungen, die für die zu behandelnden
Materialien zutreffen, sind zu beachten.
Das mitgelieferte Zubehör ist elektrisch
leitend. Es darf kein anderes Zubehör
verwendet werden!
Vor der Inbetriebnahme und in regel-
mäßigen Abständen ist das Masseband
auf ordnungsgemäßen Zustand, Befes-
tigung und Funktion zu überprüfen.
Nur mit allen Filterelementen saugen,
da sonst der Saugmotor beschädigt
wird und eine Gesundheitsgefährdung
durch erhöhten Feinstaubausstoß auf-
tritt!
Industriestaubsauger (IS) der Bauart 1
sind bestimmungsgemäß nicht geeig-
net zum Absaugen an Arbeitsmaschi-
nen.
Staubexplosionsgeschützte Indus-
triestaubsauger sind sicherheitstech-
nisch nicht geeignet zum Auf- bzw.
Absaugen von explosionsgefährlichen
oder diesen gleichgestellten Stoffen im
Sinne von §1 SprengG, von Flüssigkei-
ten sowie von Gemischen brennbarer
Stäube mit Flüssigkeiten.
Sicherheitsbestimmungen für die auf-
zusaugenden Materialien beachten. In
sachgemäßem/unsachgemäßem Be-
trieb können Teile (z.B. Ausblasöff-
nung) des Industriestaubsaugers bis zu
95 °C annehmen.
Im Notfall
5

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