Konformitätserklärung; Allgemeine Hinweise Zur Ce-Kennzeichnung; Deutsch - Hameg HZ541 Manual

Vswr measuring bridge
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A l l g e m e i n e H i n w e i s e z u r C E - K e n n z e i c h n u n g
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hersteller:
HAMEG Instruments GmbH
Industriestraße 6
D-63533 Mainhausen
Die HAMEG Instruments GmbH bescheinigt die
Konformität für das Produkt
Bezeichnung: VSWR Messbrücke
Typ:
HZ541
mit:
Optionen:
mit den folgenden Bestimmungen:
EMV Richtlinie 89/336/EWG ergänzt durch
91/263/EWG, 92/31/EWG
Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG
ergänzt durch 93/68/EWG
Angewendete harmonisierte Normen:
Sicherheit:
EN 61010-1:2001 / IEC (CEI) 61010-1:2001
Messkategorie II
Verschmutzungsgrad: 2
Elektromagnetische Verträglichkeit:
EN 61326-1/A1: 1997 + A1: 1998 + A2: 2001/
IEC 61326: 1997 + A1: 1998 + A2: 2001
Störaussendung: Tabelle 4, Klasse B.
Störfestigkeit: Tabelle A1.
EN 61000-3-2/A14 Oberschwingungsströme:
Klasse D
EN 61000-3-3
Spannungsschwankungen u. Flicker
Datum: 12.1.2004
Unterschrift
Manuel Roth
Manager

Änderungen vorbehalten
Allgemeine Hinweise
zur CE-Kennzeichnung
HAMEG Messgeräte erfüllen die Bestimmungen
der EMV Richtlinie. Bei der Konformitätsprüfung
werden von HAMEG die gültigen Fachgrund- bzw.
Produktnormen zu Grunde gelegt. Sind unter-
schiedliche Grenzwerte möglich, werden von
HAMEG die härteren Prüfbedingungen angewen-
det. Für die Störaussendung werden die Grenz-
werte für den Geschäfts- und Gewerbebereich
sowie für Kleinbetriebe angewandt (Klasse 1B).
Bezüglich der Störfestigkeit finden die für den
Industriebereich geltenden Grenzwerte Anwen-
dung.
Die am Messgerät notwendigerweise angeschlos-
senen Mess- und Datenleitungen beeinflussen
die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte in
erheblicher Weise. Die verwendeten Leitungen
sind jedoch je nach Anwendungsbereich unter-
schiedlich. Im praktischen Messbetrieb sind daher
in Bezug auf Störaussendung bzw. Störfestigkeit
folgende Hinweise und Randbedingungen unbe-
dingt zu beachten:
1. Datenleitungen
Die Verbindung von Messgeräten bzw. ihren
Schnittstellen mit externen Geräten (Druckern,
Rechnern, etc.) darf nur mit ausreichend abge-
schirmten Leitungen erfolgen. Sofern die Bedie-
nungsanleitung nicht eine geringere maximale
Leitungslänge vorschreibt, dürfen Datenleitun-
gen (Eingang/Ausgang, Signal/Steuerung) eine
Länge von 3 Metern nicht erreichen und sich
nicht außerhalb von Gebäuden befinden. Ist an
einem Geräteinterface der Anschluss mehrerer
Schnittstellenkabel möglich, so darf jeweils nur
eines angeschlossen sein.
Bei Datenleitungen ist generell auf doppelt ab-
geschirmtes Verbindungskabel zu achten. Als
IEEE-Bus Kabel ist das von HAMEG beziehbare
doppelt geschirmte Kabel HZ72 geeignet.
2. Signalleitungen
Messleitungen zur Signalübertragung zwischen
Messstelle und Messgerät sollten generell so kurz
wie möglich gehalten werden. Falls keine gerin-
gere Länge vorgeschrieben ist, dürfen Signallei-
tungen (Eingang/Ausgang, Signal/Steuerung) eine
Länge von 3 Metern nicht erreichen und sich nicht
außerhalb von Gebäuden befinden. Alle Signal-

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