IBM NetVista A30 Kurzübersicht page 59

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Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrich-
ters innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Par-
tei ihren Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst genannte Schiedsrichter
zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ord-
nungsgemäß ernannt wurde.
Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang
vor allen anderen Sprachen.
CHINA (HONGKONG UND MACAU S.A.R.)
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in der Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong zur Anwendung
kommen.
INDIEN
Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts
werden wie folgt ersetzt:
1. Die IBM haftet für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte
Schäden an Immobilien und nicht immateriellen beweglichen Sachen nur
bei Fahrlässigkeit der IBM.
2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung
von Lieferungen oder Leistungen hinsichtlich der begrenzten Gewähr-
leistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den
Sie für die Maschine bezahlt haben, die Gegenstand des Anspruchs ist.
JAPAN
Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Satz ergänzt:
Bei Zweifelsfällen in Bezug auf diese Vereinbarung wird zunächst in gutem
Glauben und in gegenseitigem Vertrauen eine Lösung gesucht.
NEUSEELAND
IBM Gewährleistung für Maschinen: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden
Absatz ergänzt:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Gewährleistungen werden zusätzlich zu
den sonstigen Ansprüchen gewährt, die der Kunde aus dem "Consumer Guar-
antee Act 1993" oder aus sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese
weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden können. Der "Consumer
Guarantee Act 1993" findet keine Anwendung, wenn die Lieferungen der IBM
für Geschäftszwecke, wie sie in diesem Act definiert sind, verwendet werden.
Anhang A. Informationen zur Gewährleistung
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