2. Allgemeine Sicherheitshinweise
Pflichten des Betreibers
Die nationalen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers beachten.
Alle Sicherheitsvorschriften des Kranherstellers beachten.
Die Waage darf nur für den vorgesehenen Verwendungszweck benutzt werden.
Jede Art von Verwendung, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben ist,
wird als unsachgemäße Verwendung betrachtet. Für Sach- und
Personenschäden, die aus einer solchen, unsachgemäßen Verwendung
resultieren, ist allein der Besitzer verantwortlich, auf keinen Fall Fa. KERN &
Sohn.
Fa. KERN & Sohn kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Kranwaage
verändert oder unsachgemäß verwendet wird und wenn daraus Schäden
entstehen.
Kranwaage, Kran und Lastaufnahmemittel regelmäßig warten und Instand halten
(siehe Kap. 9).
Prüfungsergebnis protokollieren und im Logbuch aufbewahren.
Organisatorische Maßnahmen
Nur geschulte und unterwiesene Personen mit der Bedienung beauftragen.
Sicherstellen, dass die Betriebsanleitung am Einsatzort der Kranwaage jederzeit
greifbar ist.
Montage, Inbetriebnahme und Wartung nur durch geschultes Fachpersonal
ausführen lassen.
Nur Original-Ersatzteile verwenden.
Alle Reparaturen müssen von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
Reparaturen und Ersatzteile sind zu dokumentieren. (siehe Liste „Ersatzteile und
Reparaturen sicherheitsrelevanter Teile").
Alle Wartungen müssen dokumentiert werden (siehe Checkliste „Regelmäßige
Wartung" Kap. 9.3).
Lasttragende Bauteile dürfen nur als komplettes Ersatzteil-Set getauscht werden.
Die Abmessungen der neuen Bauteile müssen notiert werden (siehe Checkliste
„Regelmäßige Wartung" Kap. 9.3).
Umgebungsbedingungen
Kranwaage niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die
Serienausführung ist nicht Ex-geschützt.
Kranwaage nur unter wie in vorliegender Betriebsanleitung, (speziell Kap. 1
„Techn. Daten") beschriebenen Umgebungsbedingungen einsetzen.
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HFM-BA-d-2215