Kessel LW 600 Installation And Operating Instructions Manual page 7

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2.2
Personal - Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung oder
nationale Entsprechungen.
Der Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet:
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sichern.
Person
1)
Betreiber
Sachkundiger (kennt, ver-
steht Betriebsanweisung)
Fachkundiger (Fachhandwer-
ker, nach Einbauanweisung
und Ausführungsnormen)
Elektrofachkraft VDE 0105
(nach Vorschriften für elektr.
Sicherheit, oder nach natio-
nalen Entsprechungen)
1) Bedienung und Montage dürfen nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
328-198_04
freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Sichtprüfung,
Batterietausch
Entleerung, Reinigung
(innen), Funktionskon-
trolle, Konfiguration
des Schaltgerätes
Einbau- und Betriebsanleitung
Einbau, Tausch, War-
tung von Komponen-
ten, Inbetriebnahme
Arbeiten an elektri-
scher Installation
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