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Sicherer Gebrauch
Den Lastschwerpunkt so nah wie möglich zur Mittellinie des Flurförder-
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zeugs platzieren.
2.4 Abstellen des Flurförderzeugs
Wenn eine gekennzeichnete Abstellfläche vorhanden ist, ist diese zu be-
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nutzen.
Das Flurförderzeug immer mit abgesenkten Gabelzinken abstellen.
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Das Flurförderzeug nie an folgenden Stellen abstellen:
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• auf abschüssigen Fußböden.
• an Stellen, an denen er den Verkehr oder die Arbeit behindert oder
Notausgänge verstellt werden.
2.5 Sonstige Gefahren und Risiken
Das Flurförderzeug und seine Bauteile entsprechen den geltenden Sicher-
heitsbestimmungen, doch selbst bei vorgesehener Verwendung und trotz
sorgfältig und entsprechend den gültigen Normen und Bestimmungen durch-
geführter Arbeit lassen sich Gefahren bei der Benutzung des Flurförderzeugs
nie vollständig ausschließen. Zu diesen Gefahren zählen:
• Rutschgefahr durch Ölaustritt oder verschüttetes Schmiermittel.
• Nachlässigkeit, z.B. an Ladedocks, Sichtbehinderung oder enge Durch-
fahrten.
• Schlecht verankerte Laderampen oder Fundamente ohne ausreichende
Tragfähigkeit.
• Unvorsichtige Fahrweise, die zum Umkippen des Flurförderzeugs führt.
• Durch schlechte Befestigung oder Verpackung herabfallende Last.
• Ungenügende Aufmerksamkeit gegenüber Personen und anderen Flur-
förderzeugen in der Nähe. Personen, die sich im Arbeitsbereich des Flur-
förderzeugs aufhalten, sind über mögliche Gefahren zu informieren.
• Schlechte Sicht durch unzureichende oder falsche Beleuchtung. Das
Flurförderzeug darf nur in beleuchteten Arbeitsbereichen verwendet wer-
den, sodass unter allen Einsatzbedingungen der Maschine gute Sicht auf
Personen, Material und Arbeitsumgebung gewährleistet ist. Für den Ein-
satz des Flurförderzeugs in unzureichend beleuchteten Bereichen muss
eine entsprechende Zusatzausrüstung installiert werden.
• Sicherheitsbestimmungen wurden nicht befolgt.
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