WAGNER VECTOR GRIP Owner's Manual page 8

Airless spray gun
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Prüfung des Gerätes nach den Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) der
Berufsgenossenschaften.
Das Gerät ist bei Bedarf, jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige daraufhin zu prüfen, ob ein
sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegtem Gerät kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetriebnahme hinausgeschoben werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät zur Prüfung anzumelden.
Wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen der Firma WAGNER.
(Diese Vorschrift gilt nur für Deutschland).
Wichtiger Hinweis zur Produkthaftung
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung haftet der Hersteller nur dann für sein Produkt,
wenn alle Teile vom Hersteller stammen oder von diesem freigegeben wurden, bzw. die Geräte sachgemäß
montiert und betrieben werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz oder teilweise entfallen; in
extremen Fällen kann von den zuständigen Behörden (Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der
Gebrauch des gesamten Gerätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften
erfüllt sind.
3+2 Jahre Garantie Professional Finishing
Wagner Profi-Garantie (Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Produkte genannt) werden sorgfältig geprüft, getestet
und unterliegen den strengen Kontrollen der Wagner Qualitätssicherung. Wagner gibt daher ausschließlich
dem gewerblichen oder beruflichen Verwender, der das Produkt im autorisierten Fach-handel erworben hat
(im folgenden „Kunde" genannt), eine erweiterte Garantie für die im Internet unter www.wagner-group.
com/profi-guarantee aufgeführten Produkte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche
Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entscheidung das Produkt oder Einzelteile hier-von
ausgetauscht oder repariert werden oder das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückge-nommen
wird. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen
in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspru-chung
wie insbesondere Schichtbetrieb oder bei Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir ebenso 12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den autorisierten Fachhandel. Maßgebend ist das
Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauften Produkte verlängert sich die Garan-tiezeit
um 24 Monate, wenn der Käufer diese Geräte innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der Lie-ferung durch
den autorisierten Fachhandel entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen regist-riert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter www.wagner-group.com/profi-guarantee. Als Bestätigung
gilt das Garantiezertifikat, sowie der Original-Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine
Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner dort einzu-gebenden
Daten einverstanden erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche gegen und aus der Garantie nicht mehr geltend
gemacht werden.
3. Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Verarbeitung oder Leistung des Geräts, so sind
Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 2 Wochen geltend zu ma-chen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der autorisierte Fachhändler, welcher das Gerät
ausgeliefert hat, berechtigt. Die Garantieansprüche können aber auch bei unserer der in der Bedie-
nungsanleitung genannten Servicedienststellen geltend gemacht werden. Das Produkt muss zusam-men
mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung ent-halten muss,
frei eingesandt oder vorgelegt werden. Zur Inanspruchnahme der Garantieverlängerung muss zusätzlich
das Garantiezertifikat beigefügt werden.
Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung des Produkts auf dem Weg zu oder
von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instand gesetzte Produkt wieder
ausliefert, trägt der Kunde.
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Vector Grip
D

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