Allgemeines - Hameg HZ 541 Manual

Vswr measuring bridge
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Allgemeines

Sofort nach dem Auspacken sollte die Mess-
brücke auf mechanische Beschädigungen
und lose Teile im Innern überprüft werden.
Falls ein Transportschaden vorliegt, ist sofort
der Lieferant zu informieren. Die Mess-
brücke darf dann nicht in Betrieb gesetzt
werden.
Symbole
Bedienungsanleitung beachten
Sicherheit
Unsere Messbrücken haben das Werk in
sicherheitstechnisch einwandfreiem Zu-
stand verlassen. Sie entsprechen damit auch
den Bestimmungen der europäischen Norm
EN 61010-1 bzw. der internationalen Norm
IEC 61010-1. Um diesen Zustand zu erhalten
und einen gefahrlosen Betrieb sicherzustel-
len, muß der Anwender die Hinweise und
Warnvermerke beachten, die in dieser
Bedienungsanleitung, im Testplan und in
der Service-Anleitung enthalten sind.
Wenn anzunehmen ist dass ein gefahrloser
Betrieb nicht mehr möglich ist, so ist die
Messbrücke außer Betrieb zu setzen und
gegen unabsichtlichen Betrieb zu sichern.
Diese Annahme ist berechtigt,
I
wenn die Messbrücke sichtbare Beschä-
digungen hat,
I
wenn die Messbrücke lose Teile enthält,
I
wenn die Messbrücke nicht mehr arbei-
tet,
I
nach längerer Lagerung unter ungünsti-
gen Verhältnissen (z.B. im Freien oder in
feuchten Räumen),
6
I
nach schweren Transportbeanspruchun-
gen (z.B. mit einer Verpackung, die nicht
den Mindestbedingungen von Post, Bahn
oder Spedition entsprach).
Betriebsbedingungen
Die zulässige Umgebungstemperatur während
des Betriebs reicht von +10 °C... +40 °C. Wäh-
rend der Lagerung oder des Transports darf die
Temperatur zwischen –40 °C und +70 °C betra-
gen. Hat sich während des Transports oder der
Lagerung Kondenswasser gebildet, müssen
die Messbrücke ca. 2 Stunden akklimatisiert
werden, bevor sie in Betrieb genommen wer-
den. Die Messbrücke ist zum Gebrauch in
sauberen, trockenen Räumen bestimmt. Die
Betriebslage ist beliebig.
Garantie
Jede Messbrücke durchläuft vor dem Ver-
lassen der Produktion einen Qualitätstest.
Dennoch ist es möglich, dass ein Bauteil
erst nach längerer Betriebsdauer ausfällt.
Daher wird auf alle Messbrücken eine
Funktionsgarantie von 2 Jahren gewährt.
Voraussetzung ist, dass im Gerät keine Ver-
änderungen vorgenommen wurden. Für Ver-
sendungen per Post, Bahn oder Spedition
wird empfohlen, die Originalverpackung zu
verwenden. Transport- oder sonstige Schä-
den, verursacht durch grobe Fahrlässigkeit,
werden von der Garantie nicht erfasst.
Bei einer Beanstandung sollte man am Ge-
häuse der Messbrücke eine stichwortartige
Fehlerbeschreibung anbringen. Wenn dabei
gleich der Name und die Telefon-Nr. (Vorwahl
und Ruf- bzw. Durchwahl-Nr. oder Abteilungs-
bezeichnung) für evtl. Rückfragen angege-
ben wird, dient dies einer beschleunigten
Abwicklung.
Änderungen vorbehalten

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