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GCE druva SIMPLEX MMR Instructions For Use Manual page 38

Central gas supply system

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3.3. DRUCKGASFLASCHEN (IM LAGER) SOLLTEN:
Aufrecht stehen, wo dies möglich ist.
Richtig gesichert sein, um ein Umkippen zu verhindern.
Ausgestattet sein mit Ventilschutzvorrichtungen (z. B. Kappen, Schutzvorrichtungen etc.).
Getrennt nach den verschiedenen Kategorien (z. B. brennbar, oxidierend etc.) im Lagerbereich
gelagert werden.
Nach Inhalten getrennt und eindeutig als voll oder leer gekennzeichnet im Lagerbereich
gelagert werden.
Es muss gewährleistet werden, dass der älteste Bestand zuerst verwendet wird.
Die Flaschen müssen regelmäßig auf allgemeinen Zustand geprüft werden.
3.4. DAS PERSONAL (DAS DEN LAGERBEREICH BETRITT) SOLLTE
den Gasspeicher und seinen Inhalt wie oben beschrieben verantwortlich und kompetent
pflegen.
den Inhalt der Gasbehälter kennen und in der Lage sein, deren mögliche Gefahren zu
erkennen.
3.5. NOTFALLMASSNAHMEN:
EIN NOTFALL ERGIBT SICH AUS:
Einem Brand in der Nähe oder im Flaschenverteilerraum.
Unbeabsichtigtem Austreten von Gas aus den Flaschen oder der Rohrleitung.
Einem anderen potenziellen oder tatsächlichen Vorfall, der die Unversehrtheit der
Verteileranlage beeinträchtigt.
FOLGENDER ABLAUF MUSS BEFOLGT WERDEN:
Lösen Sie den Alarm aus und benachrichtigen Sie einen Vorgesetzten und/oder rufen Sie die
Feuerwehr.
Evakuieren Sie das gesamte Personal aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich.
IM BRANDFALL ENTFERNEN SIE ALLE FLASCHEN:
Schließen Sie das/die Flaschenventil(e) an allen Flaschen / Flaschenbündeln.
Reihenabsperrventil(e) schließen.
Lösen Sie die Hochdruckschläuche.
Bringen Sie die Flaschen mit einem geeigneten Flaschenwagen in einen sicheren Bereich.
IM FALLE EINES UNKONTROLLIERBAREN GASAUSTRITTS:
Öffnen Sie die Türen zum Verteilerraum, um den Bereich zu belüften.
Keine Zündquellen in die Umgebung einbringen.
Es ist wichtig, dass diese Anleitung jederzeit zugänglich ist und der Verteiler erst dann in
Betrieb genommen wird, wenn der Bediener mit seinen Funktionen, Kontrollen und Sicher-
heitsvorkehrungen vertraut ist.
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, die erforderlichen Informationen, Schulungen und Kontrol-
len gemäß den nationalen Normen bereitzustellen, um die Sicherheit und den Gesundheits-
schutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten, soweit dies in angemessener Weise praktikabel
ist.
4. UNTERWEISUNG UND SCHULUNG DER MITARBEITER
Gemäß Medizingeräteverordnung 93/42/EEC hat der Eigentümer des Produkts sicherzustellen,
dass alle Mitarbeiter, die mit dem Produkt umgehen, mit der Bedienungsanleitung und den
technischen Daten des Produkts vertraut sind und für jeden auszuführenden Arbeitsschritt aus-
reichend geschult wurden. Die Schulung muss von erfahrenen Personen durchgeführt werden.
Wenden Sie das Gerät nicht an wenn Sie nicht geschult sind. Schulungen können nur durch
Personen mit angemessener Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis durchgeführt werden, die
selbst durch den Hersteller geschult wurden.
Falls Sie weitere Informationen brauchen, kontaktieren Sie GCE.
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