Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte verpflichten sich, einzelstaatlichen Stellen auf
begründetes Verlangen die speziellen Unterlagen zu der unvollständigen Maschine zu
übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt in Absprache elektronisch oder in Papierform.
Die gewerblichen Schutzrechte bleiben hiervon unberührt.
Wichtiger Hinweis! Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden,
wenn gegebenenfalls festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine
eingebaut werden soll, den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht.
Minden / 20.02.2017
Ort / Datum
Minden / 20.02.2017
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Die aktuellste Ausgabe der EU-Konformitätserklärung steht unter www.rk-rose-krieger.com zum Down-
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1. Einbauerklärung
Technischer Leiter
Angaben zum Unterzeichner
Geschäftsführer
Angaben zum Unterzeichner
5
Need help?
Do you have a question about the RK Rose+Krieger Multilift II and is the answer not in the manual?