Digital Equipment DECpc AXP 150 User Information page 4

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Für Bundesrepublik Deutschland
For Federal Republic of Germany
Pour la République féderale d'Allemagne
BESCHEINIGUNG DES HERSTELLERS/IMPORTEURS
Dieses Gerät ist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der BMPT
Vfg.243/1991 und Vfg.46/1992 in Verbindung mit EN55022:1987 (DIN VDE
0878-3:11.89), oder Vfg.1046/1984 mit Vfg. 483/1986, funkentstört. Es trägt als
Nachweis der EMV-Konformität entweder eine Konformitätskennzeichnung oder
das freiwillige VDE-Funkschutzzeichen.
Der vorschriftsmäßige Betrieb mancher Geräte (z.B. Meßsender) kann
allerdings gewissen Einschränkungen unterliegen. Beachten Sie deshalb
die unten aufgeführten Hinweise.
Dem Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT) wurde
das Inverkehrbringen dieses Gerätes angezeigt und die Berechtigung zur
Überprüfung der Serie auf Einhaltung der Bestimmungen eingeräumt.
Betreiberhinweis
Wir sind verpflichtet, Sie auf folgende Fakten hinzuweisen (BMPT-
Amtsblattverfügung 243/91 bzw. 1046/84 §2, Abschnitt 5):
Dieses Gerät wurde funktechnisch sorgfältig entstört und geprüft. Wird dieses
Gerät innerhalb einer Anlage zusammen mit anderen Geräten betrieben, muß
bei Inanspruchnahme der "Allgemeinen Betriebsgenehmigung" nach BMPT-
AmtsblVfg. 243/91 bzw. 1046/84 die gesamte Anlage den unter §2, Abschnitt 1,
genannten Voraussetzungen entsprechen.
Externe Datenkabel
Sollte ein Austausch der von Digital spezifierten Datenkabel nötig werden,
muß der Betreiber für eine einwandfreie Funkentstörung sicherstellen, daß
Austauschkabel im Aufbau und Abschirmqualität dem Digital Originalkabel
entsprechen.
This document was prepared using VAX DOCUMENT, Version 2.1.

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Dec 2000 300 axp

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