Vereinbarung; Verpflichtung Des Werkstattbetreibers - Bosch TTM 2104 Original Instructions Manual

Tire tread measurement device
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  • ENGLISH, page 32
2.5

Vereinbarung

Durch Benutzung des Produktes erkennen Sie die nach-
folgenden Bestimmungen an:
Urheberrecht
Software und Daten sind Eigentum der
Robert Bosch GmbH oder deren Lieferanten und durch Ur-
heberrechtsgesetze, inter nationale Verträge und andere
nationale Rechtsvorschriften gegen Vervielfältigung
geschützt. Vervielfältigung oder Veräuße rung von Daten
und Software oder eines Teiles davon sind unzu lässig
und strafbar; im Falle von Zuwiderhandlungen behält
sich die Robert Bosch GmbH strafrechtliche Verfolgung
und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
vor.
Haftung
Alle Daten in diesem Programm beruhen soweit
möglich auf Hersteller- und Importeurangaben. Die
Robert Bosch GmbH übernimmt keine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit von Software und Da-
ten; eine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte
Software und Daten entstehen, ist ausgeschlossen. Auf
jeden Fall ist die Haftung der Robert Bosch GmbH auf den
Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für die-
ses Produkt bezahlt hat. Dieser Haftungsausschluss gilt
nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit auf Seiten der Robert Bosch GmbH verursacht
wurden.
Gewährleistung
Die Verwendung von nicht frei gegebener Hard- und
Software führt zu einer Veränderung unserer Produkte
und somit zum Ausschluss jeglicher Haftung und Ge-
währleistung, auch wenn die Hard- bzw. Software inzwi-
schen wieder entfernt oder gelöscht worden ist.
Es dürfen keine Veränderungen an unseren Produkten
vorgenommen werden. Unsere Produkte dürfen nur mit
Originalzubehör und Originalersatzteilen verwendet
werden. Andernfalls entfallen sämtliche Gewährleis-
tungsansprüche.
Robert Bosch GmbH
Verwendete Symbolik | TTM 2104 / TTM 2204 | 7 | de
2.6

Verpflichtung des Werkstattbetreibers

Der Werkstattbetreiber hat die Verpflichtung, alle Maß-
nahmen zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten,
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Maßnahmen
zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu ge-
währleisten und durchzuführen.
Für den Bereich Elektrotechnik ist in Deutschland die
Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV
Vorschrift 3" (alt BGV A3) bindend. In allen anderen
Ländern sind die entsprechenden nationalen Vorschrif-
ten oder Gesetze oder Anordnungen zu befolgen.
Grundregeln
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass elekt-
rische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektro-
fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektro-
fachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend
errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Der Werkstattbetreiber hat ferner dafür zu sorgen, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektro-
technischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen
Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h.
entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotech-
nischen Regeln, so hat der Werkstattbetreiber dafür zu
sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und,
falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu
sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische
Betriebsmittel in mangelhaftem Zustand nicht verwendet
wird.
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1 691 206 005
2019-02-25

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Ttm 2204

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