IBM NetVista A21 Kurzübersicht page 59

Quick reference guide for netvista 2256, 2257, 6339, 6341, 6342, 6346, 6347, 6348 systems - (german)
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Der dritte Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des
Wiederverkäufers und der IBM für folgende Schäden ausgeschlossen: (Ziffer 1
und 2 ungeändert). 3) Folgeschäden, auch wenn der Wiederverkäufer oder die
IBM über ihr mögliches Entstehen informiert wurden.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen
Gewährleistungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag,
den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben.
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts
werden wie folgt ersetzt:
1. 1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schä-
den an Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verur-
sacht wurden.
2. 2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden nur höchstens
bis zu 125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wie-
derkehrenden Gebühren, 12 Monatsbeträge).
Dieser Absatz wird wie folgt ergänzt:
3. Die IBM haftet für ihre Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des "Sale of Goods
Act 1979" oder aus der Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982".
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Wiederverkäufer (ungeändert).
Das Ende dieses Abschnitts wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Hand-
lung.
Anhang. Gewährleistung und Bemerkungen
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