2.4 Personalanforderungen
2.5 Unbefugte
n
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedie-
nung, Störungsbeseitigung, Wartung und Reinigung eindeutig
regeln und festlegen.
n
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit
der Maschine umgehen, diese Anleitung gelesen und
verstanden haben. Darüber hinaus muss er das Personal in
regelmäßigen Abständen schulen und über die Gefahren infor-
mieren.
n
Der Betreiber muss das Personal regelmäßig nach seinen
Sicherheitsunterlagen unterweisen.
n
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche Schutzaus-
rüstung bereitstellen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die Maschine
stets in technisch einwandfreiem Zustand ist, daher gilt Folgendes:
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Anleitung
n
beschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.
n
Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf
Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen.
n
Die bauaufsichtliche Zulassung ist bei der Auslieferung beige-
legt.
WARNUNG!
Gefahr von schweren Verletzungen und erheblichen
Sachschäden bei unzureichender Qualifikation des
Personals!
–
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes
Personal durchführen lassen.
–
Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenberei-
chen fernhalten.
WARNUNG!
Lebensgefahr für Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich!
–
Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbe-
reich fernhalten.
–
Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem
Gefahren- und Arbeitsbereich weisen.
–
Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte
im Gefahren- und Arbeitsbereich aufhalten.
Sicherheit
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