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GARANTIE

Sehr verehrte Leica-Kundin, sehr verehrter Leica-Kunde,
herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihres neuen Leica-Produktes, Sie haben ein weltbekanntes
Markenprodukt erworben. Neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber Ihrem
Verkäufer gewähren wir, die Leica Camera AG („LEICA"), Ihnen freiwillige Garantieleistungen für Ihr
Leica-Produkt gemäß den nachstehenden Regelungen („Leica-Garantie"). Die Leica-Garantie schränkt
also weder Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher nach dem jeweils geltenden Recht noch Ihre
Rechte als Verbraucher gegenüber dem Händler ein, mit dem Sie den Kaufvertrag geschlossen haben.
DIE LEICA-GARANTIE
Sie haben ein Leica-Produkt erworben, das nach besonderen Qualitätsrichtlinien hergestellt und in den
einzelnen Fertigungsstufen durch erfahrene Spezialisten geprüft wurde. Wir gewähren für dieses
Leica-Produkt, einschließlich der in der dazugehörigen Originalverpackung enthaltenen Zubehörteile,
die nachstehende Leica-Garantie, die ab dem 01. April 2023 gilt. Bitte beachten Sie, dass wir bei einer
gewerblichen Nutzung keine Garantie gewähren.
Für einige Leica-Produkte bieten wir die Verlängerung der Garantiezeit an, wenn Sie sich in unserem
Leica-Account registrieren. Einzelheiten finden Sie auf unserer Website www.leica-camera.com.
UMFANG DER LEICA-GARANTIE
Während der Garantiezeit werden Beanstandungen, die auf Fabrikations- und Materialfehlern beruhen,
kostenlos behoben, und zwar nach LEICAs Ermessen durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile
oder Umtausch in ein gleichartiges einwandfreies Leica-Produkt. Ausgetauschte Teile oder Produkte
gehen in das Eigentum von LEICA über.
Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund im Zusammen-
hang mit dieser Leica-Garantie, sind ausgeschlossen.
VON DER LEICA-GARANTIE AUSGENOMMEN
Von der Leica-Garantie ausgenommen sind Verschleißteile, wie z. B. Augenmuscheln, die Belederung,
Tragriemen, Armierungen, Batterien sowie mechanisch beanspruchte Teile, es sei denn, der Mangel wurde
durch Fabrikations- oder Materialfehler verursacht. Dies gilt auch für Oberflächen-Beschädigungen.
ENTFALLEN VON ANSPRÜCHEN AUS DER LEICA-GARANTIE
Ansprüche auf Garantieleistungen entfallen, wenn der betreffende Mangel auf unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen ist; sie können unter anderem auch dann entfallen, wenn Fremdzubehör
verwendet, das Leica-Produkt nicht fachgerecht geöffnet oder nicht fachgerecht repariert wurde.
Ansprüche auf Garantieleistungen entfallen auch, wenn die Seriennummer unkenntlich ist.
GELTENDMACHUNG DER LEICA-GARANTIE
Um einen Anspruch auf Garantieleistung geltend machen zu können, benötigen wir eine Kopie des
Beleges über den Kauf Ihres Leica-Produktes bei einem von LEICA autorisierten Händler („Autorisierter
Leica-Händler"). Der Kaufbeleg muss das Kaufdatum, das Leica-Produkt mit Artikelnummer nebst
Seriennummer und Angaben zum Autorisierten Leica-Händler enthalten. Wir behalten uns vor, Sie um
die Vorlage des Original-Beleges zu bitten. Alternativ können Sie eine Kopie der Garantie-Urkunde
einsenden; bitte beachten Sie, dass diese vollständig ausgefüllt und der Verkauf durch einen
Autorisierten Leica-Händler erfolgt sein muss.
Bitte senden Sie Ihr Leica-Produkt zusammen mit der Kopie des Kaufbeleges oder der Garantie-Urkun-
de sowie einer Schilderung der Beanstandung an
Leica Camera AG, Customer Care, Am Leitz-Park 5, 35578 Wetzlar, Deutschland
E-Mail: customer.care@leica-camera.com, Telefon: +49 6441 2080-189

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