Transport; Lagerung; Ladesäule Einlagern; Begrenzungskabel Überwintern - AL-KO Robolinho 500 Manual

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  • ENGLISH, page 47
Hinweis: Es dürfen nur Original-
Ersatzteile von AL-KO verwendet werden.
Bei starken, mit einer Bürste nicht entfernbaren
Verschmutzungen muss der Messerteller
gewechselt werden, da eine Unwucht zu erhöhter

Transport

Geräuschentwicklung, zu erhöhtem Verschleiß
und zu Funktionsstörungen führen kann.
Die Räummesser müssen in der Regel nicht
gewechselt werden.
10 TRANSPORT
Gehen Sie zum Transportieren des Geräts wie
folgt vor:
Mit oder der Stopptaste Gerät
1.
stoppen.
2. Mit Gerät ausschalten.
3. Gerät beidhändig am Gehäuse anheben:
Schneidmesser dürfen nicht berührt
werden.
Schneidmesser müssen immer vom
Körper wegzeigen.

11 LAGERUNG

11.1 Roboter-Rasenmäher einlagern Das Gerät
über den Winter, bzw. wenn es voraussichtlich
länger als 30 Tage außer Betrieb ist, einlagern.
1. Akku vollständig aufladen (siehe Kapitel 5.1
"Akku laden (08)", Seite 22)
2. Gerät gründlich reinigen (siehe Kapitel 9.1
"Reinigung", Seite 27).
3. Gerät aufbewahren:
stehend auf allen Rädern
an einem trockenen, abschließbaren und
frostgeschützten Platz
außerhalb der Reichweite von Kindern
11.2 Ladesäule einlagern
Die Ladesäule über den Winter, bzw. wenn sie
voraussichtlich länger als 30 Tage außer Betrieb
ist, einlagern.
1. Netzteil vom Netz trennen und von der
Basisstation abstecken.
2. Ladesäule abbauen:
Beide Schrauben der Ladesäule (08/5)
herausdrehen.
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Ladesäule durch Kippen von der
Basisstation lösen.
Steckverbindung der Kabel von
Basisstation und Ladesäule lösen.
Öffnung des Sockels (08/6) mit
beiliegender Winterabdeckung (08/7)
verschließen.
3. Ladesäule aufbewahren:
an einem trockenen, abschließbaren und
frostgeschützten Platz
außerhalb der Reichweite von Kindern
11.3 Begrenzungskabel überwintern Das
Begrenzungskabel kann im Boden verbleiben
und muss nicht entfernt werden.

12 ENTSORGUNG

Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte
gehören nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der
Abgabe entnommen werden! Deren
Entsorgung wird über das Batteriegesetz
geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren
Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe
verpflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei
folgenden Stellen unentgeltlich abgegeben
werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw.
Sammelstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen
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