Transport
8.4
Bowdenzug des Radantriebs einstellen
(14)
Der Bowdenzug des Radantriebs verlängert sich
mit der Zeit. Lässt sich bei laufendem Motor der
Radantrieb nicht mehr einschalten, ist der Bowden-
zug zu lang geworden und muss gestrafft werden.
VORSICHT!
Verletzungsgefahr
Scharfkantige und sich bewegende Gerä-
teteile (z. B. Schneidmesser) sowie ein
plötzlich anfahrender Rasenmäher kön-
nen zu Verletzungen führen.
■
Stellen Sie den Bowdenzug nur bei
ausgeschaltetem Motor ein.
1. Gerät ausschalten und warten, bis das Mäh-
werk stillsteht.
2. Verstellteil (14/1) am Bowdenzug (14/2) so-
weit in Pfeilrichtung drehen, d. h. entgegen
des Uhrzeigersinns, bis der Bowdenzug zwi-
schen Getriebeschaltbügel (14/3) und Halte-
punkt (14/4) gestrafft ist.
3. Zum Prüfen der Bowdenzugeinstellung: das
Gerät einschalten, den Motor starten und ver-
suchen, den Radantrieb einzuschalten.
4. Wird der Radantrieb nicht eingeschaltet: Die
vorhergehenden Schritte wiederholen.
Ist das Einstellen des Bowdenzugs nicht erfolg-
reich: AL-KO Servicestelle aufsuchen.
8.5
Reparaturarbeiten
Reparaturarbeiten dürfen nur AL-KO Servicestel-
len oder autorisierte Fachbetriebe durchführen!
In folgenden Fällen die AL-KO Servicestelle auf-
suchen:
■
Motor startet nicht mehr.
■
Gerät ist auf ein Hindernis aufgefahren.
■
Schneidmesser und/oder Motorwelle sind
verbogen.
■
Gerät vibriert und läuft unruhig.
■
Akku ist ausgelaufen oder beschädigt.
9 TRANSPORT
HINWEIS
Die Nennenergie des Akkus beträgt mehr
als 100 Wh! Beachten Sie deshalb die
nachfolgenden Transporthinweise!
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
456877_b
■
Durch den privaten Benutzer kann der Akku
ohne weitere Auflagen auf der Straße trans-
portiert werden, sofern dieser einzelhandels-
gerecht verpackt ist und der Transport Privat-
zwecken dient.
■
Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und Versand
■
Transportieren bzw. Versenden Sie Lithium-
Ionen Akkus nur im unbeschädigtem Zu-
stand!
■
Verwenden Sie zum Transport des Akkus
ausschließlich den Original-Karton oder
einen geeigneten Gefahrgutkarton (nicht er-
forderlich bei Akkus mit weniger als 100 Wh
Nennenergie).
■
Kleben Sie offene Akkukontakte ab, um
einen Kurzschluss zu verhindern.
■
Sichern Sie den Akku innerhalb der Verpa-
ckung vor Verrutschen, um Beschädigungen
am Akku zu verhindern.
■
Stellen Sie die korrekte Kennzeichnung und
Dokumentation der Sendung beim Transport
bzw. Versand (z. B. durch Paketdienst oder
Spedition) sicher.
■
Informieren Sie sich vorab, ob ein Transport
mit dem von Ihnen gewählten Dienstleister
möglich ist, und zeigen Sie ihre Sendung an.
Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines Ge-
fahrgut-Fachmanns zur Vorbereitung des Ver-
sands. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiter-
führende nationale Vorschriften.
10 LAGERUNG
10.1 Akku-Rasenmäher lagern
1. Gerät ausschalten: Sicherheitsschlüssel auf
0 drehen und abziehen.
2. Akku herausziehen.
3. Führungsholm einklappen.
4. Motor abkühlen lassen.
5. Gerät gründlich reinigen.
17