Bestimmungsgemäße Verwendung; Auspacken; Technische Angaben - Ikra GLSI 260 Operating Instructions Manual

Electric leaf blower vacuum
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Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Laubsauger wird ausschließlich in den beiden folgenden Arten verwendet:
1. Als Laubsauger dient er zum Ansaugen von trockenem Laub.
2. Als Gebläse dient er um trockene Blätter zusammen-zutragen bzw. von schlecht zugänglichen Stellen zu entfernen
(z.B. unter Fahrzeugen).
Im Saugmodus arbeitet er außerdem als Schredder, wodurch das Volumen der Blätter im Verhältnis von ca. 10:1
verringert wird und weniger Platz im Auffangbeutel beansprucht und das aufgefangene Material gleichzeitig für eine
mögliche Kompostierung vorbereitet wird.
Jede Art der Verwendung, die von den Anweisungen in dieser Gebrauchsanweisung abweicht, kann Schäden an der
Maschine verursachen und eine ernsthafte Gefährdung des Bedieners bedeuten.
Zur Wahrung Ihres Garantieanspruches und im Interesse der Produktsicherheit beachten Sie bitte unbedingt die
Sicherheitsvorschriften. Konstruktionsbedingt können nicht alle Restrisiken völlig ausgeschlossen werden.

Auspacken

Durch den Einsatz moderner Massenproduktionstechniken ist es unwahrscheinlich, dass Ihr Elektrowerkzeug fehler-
haft ist oder dass Teile fehlen. Sollten Sie dennoch einen Fehler finden oder feststellen, dass das Gerät unvollständig
ist, verwenden Sie das Gerät nicht, bis die betreffenden Teile ersetzt bzw. vorhandene Fehler behoben wurden. Die
Missachtung dieser Anweisung kann ernsthafte Verletzungen zur Folge haben.
Elektro-Laubsauger/Laubbläser

Technische Angaben

Nennspannungsbereich
Nennfrequenz
Nennaufnahme
Umdrehungen
max. Blasgeschwindigkeit
max. Luftblasleistung
Auffangvolumen des Beutels
Gewicht ohne Kabel
Schutzklasse II
Der A-bewertete Schalldruck- und Schalleistungspegel des Gerätes gemessen nach EN ISO 22868 beträgt:
Arbeitsplatzbezogener Emissionswert L
Vibration max.
Meßwerte ermittelt entsprechend EN 60335-1:2012; IEC 60335-2-100:2002
Funkentstört nach: EN 55014-1/A2:2011, EN 55014-2/A2:2008, EN 61000-3-2/A2:2009, EN 61000-3-3:2008
Bitte Gehörschutz tragen!
Angaben zur Geräuschemission gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bzw. EG-Maschinenrichtlinie: Der
Schalldruckpegel am Arbeitsplatz kann 80 dB (A) überschreiten. In dem Fall sind Schallschutzmaßnahmen für
den Bediener erforderlich (z.B. Tragen eines Gehörschutzes).
Bitte beachten Sie: Dieses Gerät darf in Wohngebieten nach der deutschen Maschinenlärmschutzverordnung
vom September 2002 an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht in Betrieb
genommen werden.
Zusätzlich gilt das Betriebsverbot zu folgenden Tageszeiten: von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00
Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr.
Beachten Sie zusätzlich auch die landesrechtlichen Vorschriften zum Lärmschutz!
GLSI 260
V~
220-240
Hz
50
W
2.600
U/min.
15.000-18.000
km/h
270
m
3
/ min
7,5
l
45
kg
4,7
76 dB(A)
pA
1,7 m/s²
DE-7
[K 3,0 dB(A)]

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