10.5 Altgeräteentsorgung nach WEEE
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Dieses Gesetz legt die Anforderungen an die Produktverantwortung nach Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte Ausgabe 2005-05-03 fest. Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von
Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere
Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren, sowie den Eintrag von Schadstoffen
aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.
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Entsprechende Produkte aus dem Hause Heraeus Kulzer werden daher mit nebenstehenden Zeichen versehen.
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Für detaillierte Informationen über die fachgerechte Entsorgung ausgedienter Altgeräte lesen Sie die Betriebs-
anleitung des Gerätes oder kontaktieren Sie unser Call-Center unter der kostenlosen Rufnummer 0800-437 25 22.
WICHTIG!
Gekennzeichnete Geräte dürfen nicht über die kommunalen Entsorgungsstellen entsorgt werden.