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Gebrauchsanweisung
Die Gebrauchsanweisung lesen und die mit:
-
Sicherheit des Benutzers
ACHTUNG GEFAHR!
Die Gebrauchsanweisung vor der Inbetriebsetzung des
Geräts aufmerksam lesen, sorgsam aufbewahren und
bei Bedarf darin nachschlagen.
Der Industriesauger darf nur von Personal benutzt
werden, das mit der Arbeitsweise des Geräts vertraut
ist und ausdrücklich für den Gebrauch beauftragt und
geschult wurde.
Vor dem Gebrauch sollen die Benutzer mit Informati-
onen, Anweisungen und Schulungen erhalten für den
Gebrauch des Gerätes und der Substanzen, für die es
benutzt werden soll, einschließlich des sicheren Ver-
fahrens der Beseitigung des aufgenommenen Materials
versorgt werden.
-
Allgemeine Informationen zur Benutzung des
Industriesaugers
Die Benutzung des Industriesaugers untersteht den gelten-
den nationalen Verordnungen.
Außer der Gebrauchsanweisung und den Bestimmungen, die
im Benutzungsland gelten, müssen die technischen Regeln
für eine sichere und korrekte Arbeitsweise zur Unfallverhü-
I
tung beachtet werden (Rechtsvorschrift zur Sicherheit am
Arbeitsplatz gemäß Richtlinie 89/391/EG und weitere).
Alle Arbeitseingriffe, welche die Sicherheit von Personen, Sa-
GB
chen und Umwelt gefährden könnten, sind zu vermeiden.
Die in dieser Gebrauchsanweisung enthaltenen Sicher-
heitsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind zu
F
beachten.
D
-
Bestimmungsgemäße Verwendungen
Dieses Gerät ist für den gewerblichen Gebrauch geeignet,
E
z.B. in Hotels, Schulen, Krankenhäusern, Fabriken, Läden,
Büros und Vermietergeschäften.
Die in der Gebrauchsanweisung beschriebenen Staubab-
sauggeräte sind für den Industriegebrauch geeignet. Es
werden verschiedene Versionen und Varianten (Ausfüh-
rungen) hergestellt.
Das Gerät ist nur für den Gebrauch eines einzelnen Be-
nutzers gedacht.
C72
ACHTUNG GEFAHR!
-
Versionen und Ausführungen
A)
Versionen
ACHTUNG GEFAHR!
Staubklassen.
Der Industriesauger wird in zwei Versionen herge-
stellt:
1-
normale Version: ungeeignet zum Aufsaugen von
gefährlichem und brennbarem/explosivem Staub;
2-
Version für Gesundheitsschädlichen Staub: Klassen
L - M - H, geeignet zum Aufsaugen von gefährlichem,
nicht brennbarem/explosivem Staub, gemäß der
Norm EN 60335-2-69, Abs. AA. 2. 202 b), c).
Prüfen Sie, ob auf dem Typenschild und dem Schild
die zugelassene Staub Gefahrenklasse steht:
L (leichte Gefahr), M (mittlere Gefahr), H (hohe Ge-
fahr).
B)
Varianten (Ausführungen)
1-
Flüssig (nur Mod. 137)
Dieser Industriesauger kann in der Version Klasse L, M
und H auch zum Absaugen von Flüssigkeiten mit Flüs-
sigkeitsstandanzeige hergestellt werden.
-
Klassifizierung in Übereinstimmung mit der
Norm EN 60335-2-69 - Anl. AA
Die Geräte für gesundheitsschädlichen Staub wurden nach
den folgenden Staubklassen geordnet:
1-
L (leichte Gefahr) geeignet zur Abscheidung von Staub
mit einem Expositions-Grenzwert größer als 1 mg/m
2-
M (mittlere Gefahr) zur Abscheidung von Staub mit einem
Expositions-Grenzwert größer als 0,1 mg/m
3-
H (hohe Gefahr) zur Abscheidung von jeglichem Staub
mit allen Expositions-Grenzwerten kleiner als 0,1 mg/
m
, einschließlich krebserregenden und krankheitser-
3
regenden Stäuben.
2
gekennzeichneten Warnhinweise beachten.
;
3
;
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09/2008