2.3 Verantwortung des Herstellers und Betreibers der Steuerung / Anlage
Die Zähler sind zu Einbau in Steuerungen / Anlagen konzipiert. Die Hersteller und Betreiber unterliegen daher den
gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Bedienungsanleitung müssen die für den Einsatzbereich der
Steuerung / Anlage gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere:
•
Der Hersteller der Steuerung / Anlage hat dafür zu sorgen, dass bei Montage, Anschluss und Programmierung
alle Punkte aus Kapitel 2.2 eingehalten werden.
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Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am
Einsatzort der Steuerung / Anlage ergeben. Dies muss er in Form einer Bedienungsanweisung für den Betrieb
der Steuerung / Anlage umsetzen.
•
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit der Steuerung / Anlage prüfen, ob die von ihm
erstellten Bedienungsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese falls erforder
lich anpassen.
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Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit der Steuerung / Anlage umgehen, diese Anlei-
tung gelesen und verstanden haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen
und über die Gefahren informieren.
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2 Sicherheit