Garantie-Urkunde Österreich - Siemens Gigaset S67H Manual

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  • ENGLISH, page 42
Garantie-Urkunde Österreich
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbe-
schadet seiner Mängelansprüche gegen-
über dem Verkäufer eine Haltbarkeits-
garantie zu den nachstehenden Bedin-
gungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten,
die aufgrund von Fabrikations- und/
oder Materialfehlern innerhalb von
24Monaten ab Kauf einen Defekt auf-
weisen, werden von Gigaset Communi-
cations nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder
repariert. Für Verschleißteile (z.B.
Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese
Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate
ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z.B. Instal-
lation, Konfiguration, Softwaredown-
loads). Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garan-
tie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kauf-
beleg, mit Kaufdatum. Garantiean-
sprüche sind innerhalb von zwei Mona-
ten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Gigaset Communications zurückgelie-
fert werden, gehen in das Eigentum
von Gigaset Communications über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die Gigaset Com-
munications Austria GmbH, Erdberger
Lände 26, A - 1031 Wien.
u
Weitergehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind aus-
geschlossen. Gigaset Communications
haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust
von Daten, zusätzlicher vom Kunden
aufgespielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung dersel-
ben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwin-
gend gehaftet wird, z.B. nach dem Pro-
dukthaftungsgesetz, in Fällen des Vor-
satzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatz-
anspruch für die Verletzung wesentli-
cher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsgesetz gehaftet
wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Gigaset Communications
vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Gigaset Communications wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln
zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an Gigaset Communications. Die
Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
Anhang
29

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