Garantie-Urkunde Belgien - Siemens Gigaset S67H Manual

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  • ENGLISH, page 42

Garantie-Urkunde Belgien

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbe-
schadet seiner Mängelansprüche gegenü-
ber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgaran-
tie zu den nachstehenden Bedingungen
eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten,
die aufgrund von Fabrikations- und/
oder Materialfehlern innerhalb von 24
Monaten ab Kauf einen Defekt aufwei-
sen, werden von Gigaset Communicati-
ons nach eigener Wahl gegen ein dem
Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder
repariert. Für Verschleißteile (z. B.
Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese
Haltbarkeitsgarantie für 6 Monate ab
Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B.
Installation, Konfiguration, Software-
downloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbe-
leg mit Kaufdatum. Garantieansprüche
sind innerhalb von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefalles geltend zu
machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Gigaset Communications zurückgelie-
fert werden, gehen in das Eigentum
von Gigaset Communications über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin für in Belgien erwor-
bene Geräte ist die Gigaset Communi-
cations GmbH, Schlavenhorst 66, D-
46395 Bocholt, Deutschland.
u
Weiter gehende oder andere Ansprü-
che aus dieser Herstellergarantie sind
ausgeschlossen. Gigaset Communicati-
ons haftet nicht für Betriebsunterbre-
chung, entgangenen Gewinn und den
Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung
derselben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadens-
ersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vor-
hersehbaren Schaden begrenzt, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit oder nach dem Produkthaftungs-
gesetz gehaftet wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Gigaset Communications
vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Gigaset Communications wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln
zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an Gigaset Communications. Die
Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
Anhang
31

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