5.4
Montage unter Berücksichtigung der Windzone / Windgeschwindigkeit
Bei der Errichtung von Fangeinrichtungen müssen die Windzonen berücksichtigt werden (siehe Bild 16).
Die Windzonen sind regional unterschiedlich. Bei Errichtungen von Fangeinrichtungen außerhalb des
Bundesgebietes sind die entsprechenden landesspezifischen Angaben zu den Windzonen / Windge
schwindigkeit zu berücksichtigen.
Windzone 1
Windzone 2
Windzone 3
Windzone 4
Bild 16 Windzonen in Deutschland (Quelle: DIN EN 1991-1-4/NA, Anhang NA.A: Windzonenkarte)
In die Berechnung der tatsächlichen zu erwartenden Windlastbeanspruchung geht neben der zonenab
hängigen Windlast auch die Gebäudehöhe und die örtlichen Gegebenheiten (Gebäude einzeln stehend,
im offenen Gelände oder eingebettet in andere Bebauung) mit ein.
Bei der Auslegung freistehender Fangstangen müssen aus Sicht der Windlastbeanspruchung folgende
Anforderungen erfüllt werden:
Sicherheit der Fangstange gegen Kippen.
Â
Sicherheit gegen Bruch der Stangen
Â
Einhalten des notwendigen Trennungsabstandes zum zu schützenden Objekt auch unter Windlast
Â
(Vermeidung unzulässiger Auslenkungen)
Deshalb müssen je nach Bauart der Anlage die einzelnen Komponenten wie z.B. Fangstange, Stützrohr,
Dreibeinstativ usw., hinsichtlich der Windgeschwindigkeiten, richtig ausgewählt werden.
Bei der direkten Befestigung der Fangspitze bzw. Fangstange am Stützrohr können unterschiedliche
Windgeschwindigkeiten standgehalten werden. Die entsprechenden Befestigungsmaße des Stützroh
20
Kiel
Hamburg
Bremen
Hannover
Magdeburg
Essen
Dortmund
Düsseldorf
Erfurt
Köln
Bonn
Frankfurt
Wiesbaden
Würzburg
Nürnberg
Saarbrücken
Mannheim
Stuttgart
Augsburg
Freiburg
München
Wind-
zone
Rostock
WZ 1
Schwerin
WZ 2
WZ 3
WZ 4
Berlin
Potsdam
Halle
Leipzig
Dresden
Chemnitz
Regensburg
Grundge-
Böenwindge-
schwindigkeit
schwindigkeit
22,5 m/s
128 km/h
25,0 m/s
142 km/h
27,5 m/s
156 km/h
30,0 m/s
170 km/h