Hinweise nach DIN EN 179
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Warnung!
Gefahr durch Veränderung von Türen in Rettungswegen: Die Sicherheitsmerkmale dieses Produkts sind
eine wesentliche Voraussetzung für dessen Übereinstimmung mit EN 179. Es dürfen keinerlei Veränderun-
gen vorgenommen werden, die nicht in dieser Anleitung beschrieben sind.
Ungeeignete Türen vermindern den Personen- und Einbruchschutz: Nur zugelassene und technisch
einwandfreie Türen sind für die Montage des Elektro-Sicherheitsschlosses 809 geeignet. Vor der Montage
des Elektro-Sicherheitsschlosses 809M muss die Tür überprüft werden, ob sie ordnungsgemäß angeschlagen
ist und keinen Verzug aufweist. Die Tür muss für die Verwendung des Elektro-Sicherheitsschlosses 809M
zugelassen sein. Bedienelemente der Tür dürfen sich nicht gegenseitig behindern.
Das Elektro-Sicherheitsschloss 809M ist für die Verwendung an Pendeltüren und zweiflügeligen Türen nicht
zugelassen.
Ungeeignete Verschlüsse vermindern den Personenschutz und Feuerschutz: Das Elektro-Sicherheits-
schloss 809M ist für Feuerschutz- oder Rauchschutztüren geeignet („Klassifizierungsschlüssel", Seite 10).
Prüfen Sie, ob die Zertifizierung der Tür zum Schloss passt. Achten Sie darauf, dass das Elektro-Elektro-
Sicherheitsschloss 809M in passender Größe und mit dem passenden Zubehör eingebaut wird.
Ungeeignete Türdichtungen vermindern den Personenschutz: Bei Verwendung von Türdichtungen
(zum Beispiel Profildichtungen oder Bodendichtungen) darf keine Funktion des Elektro-Sicherheitsschlosses
809M beeinträchtigt werden.
Zerbrechende Glastüren können zu schweren Verletzungen führen: Glastüren oder Glasteile an Türen
müssen aus Sicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas bestehen.
Ungeeignete Befestigungsmittel vermindert Personen- und Einbruchschutz: Je nach Einbausituation
und Materialien der Tür müssen geeignete Befestigungsmittel verwendet werden.
Falsche oder fehlerhafte Montage vermindert den Personenschutz: Die übliche Einbauhöhe für den
Türdrücker ist 900 mm bis 1100 mm über der fertigen Fußbodenoberfläche. Falls die Mehrheit im Gebäu-
de Kinder sind, muss die Einbauhöhe entsprechend vermindert werden. Es sollten jegliche vorgesehenen
Sperrgegenstücke oder Verkleidungen installiert werden, um die Übereinstimmung mit dieser Europäi-
schen Norm sicherzustellen. Es dürfen ausschließlich nach DIN EN 179 zugelassene Beschläge verwendet
werden.
Eingeschränkte Beweglichkeit der Tür vermindert Personenschutz: Alle Sperr elemente müssen so
montiert sein, dass die freie Bewegung der Tür nicht behindert wird. Die Türen dürfen nur mit den zu-
gelassenen Verschlüssen zugehalten werden. Es dürfen keine weiteren Vorrichtungen installiert werden.
Eventuell installierte Türschließer dürfen die Betätigung der Tür durch Kinder und gebrechliche Personen
nicht beeinträchtigen.
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Hinweise
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