Lenovo ThinkCentre M50e Kurzübersicht Manual page 81

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Haftungsbeschränkung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den
folgenden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis vonseiten der IBM im Zusammenhang mit
oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die IBM Ihnen gegen-
über rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf
Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen
die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden
betrachtet, wobei als Datum für das Verschulden das letzte Verschulden gilt.
Soweit Sie aus Verschulden der IBM zu Schaden gekommen sind, haben Sie
Anspruch auf Entschädigung vonseiten der IBM.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang der IBM Ihnen gegenü-
ber.
1. IBM haftet unbegrenzt für Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden
fahrlässig von der IBM verursacht wurden.
2. Unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist, haf-
tet die IBM für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die
Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet die IBM
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu einem
Betrag von 1) 125.000 Euro oder 2) 125 % des Betrags, den Sie für die
betreffende Maschine bezahlt haben.
Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unter-
lieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher
Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi-
gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
SLOWAKEI
Haftungsbeschränkung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des
slowakischen Handelsrechts verboten sind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Gewährleis-
tungsbedingungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für
die betroffene Maschine bezahlt haben.
Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002
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