Lenovo ThinkCentre M50e Kurzübersicht Manual page 79

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DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN JEWEILS FÜR DIE
GENANNTEN LÄNDER:
ÖSTERREICH
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ers-
ten Absatz dieses Abschnitts:
Die Gewährleistung für eine IBM Maschine umfasst die Funktionalität einer
Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit
ihren Spezifikationen.
Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:
Der Gewährleistungszeitraum für Maschinen beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Ver-
fahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindes-
tens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. Ist IBM oder der Reseller nicht in der
Lage, die IBM Maschine zu reparieren, können Sie nach Ihrer Wahl die Herab-
setzung des Preises entsprechend der Gebrauchsminderung der nicht reparier-
ten Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der
betroffenen Maschine verlangen und sich den bezahlten Kaufpreis zurücker-
statten lassen.
Der zweite Absatz entfällt.
Fehlerbehebung durch IBM: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Während des Gewährleistungszeitraums übernimmt IBM die Kosten für den
Hin- und Rücktransport der Maschine, wenn sie bei der IBM repariert wird.
Haftungsbeschränkung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei zugesicherten Eigen-
schaften.
Das Ende des folgenden Absatzes wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten.
ÄGYPTEN
Haftungsbeschränkung: Ziffer 2 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Die IBM haftet für sonstige tatsächliche, direkte Schäden bis zu dem Betrag,
den Sie für die betreffende Maschine bezahlt haben. Im Rahmen dieser
Haftungsbeschränkung umfasst der Terminus "Maschine" den Maschinencode
und den lizenzierten internen Code ("LIC").
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert).
FRANKREICH
Haftungsbeschränkung: Der folgende Satz ersetzt den zweiten Satz im ersten
Absatz dieses Abschnitts:
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der
IBM Schadensersatz verlangen können, ist die IBM unabhängig von der
59
Anhang B. IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002

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