Pyro Start Plus
| Leichtgewichtrollstuhl
Pyro Start Plus SL
2.4. Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVZO) halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise,
dies gilt besonders auf Gehwegen.
2.5. Bremsen
Betriebsbremse:
Im Fahrbetrieb bremsen Sie den Rollstuhl über die Greifreifen ab.
Beachten Sie bitte, daß sich die Hände hierbei erhitzen können.
(s. Kap. 5.8).
Feststellbremse/Parken:
Sobald der Rollstuhl steht, beide Bremshebel nach vorn drücken.
Der Rollstuhl steht sicher gebremst, wenn er sich nicht mehr
wegschieben lässt und beide Bremshebel bis zum Anschlag nach vorne
gedrückt sind. Den Hebel wieder zu Ihnen zurückziehen, um die Bremse
zu lösen (s. Kap. 5.8.1).
Trommelbremse:
Der Rollstuhl kann optional mit einer Trommelbremse, die nur von
einer Begleitperson über die Bremshebel an den Schiebegriffen aus zu
bedienen ist, ausgerüstet werden.
3. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und zum
Transport von gehbehinderten, erwachsenen Menschen mit den
angegebenen Indikationen (s. Kap. 3.1) konzipiert. Das maximale
Nutzergewichte:
Pyro Start Plus von 125 kg
Pyro Start Plus SL von 150 kg
darf nicht überschritten werden.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.
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| Sondergrößen
Leichtgewichtrollstuhl |
Sondergrößen |
3.1. Indikationen
Die Versorgung mit einem Rollstuhl ist geeignet für erwachsene
Personen mit Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägter Gehbehinderung,
z.B. durch:
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformität
•
Gelenkkontrakturen (nicht an beiden Armen)
•
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
sonstige Erkrankungen
Eine Versorgung mit SL-Rollstühlen ist in Erwägung zu ziehen, wenn die
Körpergröße des Benutzers mehr als 185 cm beträgt und ein Standard-
Rollstuhl nicht mehr die notwendige Anpassbarkeit gewährleisten
könnte.
3.2. Kontraindikationen
Die Versorgung mit Rollstühlen ist ungeeignet für erwachsene Personen
mit:
•
Sitzunfähigkeit
•
Gelenkschäden /Gelenkkontrakturen an beiden Armen
•
Wahrnehmungsstörungen
•
starken Gleichgewichtsstörungen
•
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
•
verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
•
starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
3.3. Konformitätserklärung
Wir als Bischoff & Bischoff GmbH erklären in alleiniger Verantwortung,
dass der Rollstuhl Pyro Start Plus /Pyro Start Plus SL allen Anforderungen
der MDR 2017/745 entspricht, die anwendbar sind.
Bischoff & Bischoff GmbH |2023-07-21- Revision: 3
Pyro Start Plus
Pyro Start Plus SL
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