Transporthinweise - Bicker BP-LFP-1375 Operating And Safety Instructions Manual

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8. Transporthinweise

Der kommerzielle Transport von Lithiumbatterien unterliegt dem
Gefahrgutrecht. Die Transportvorbereitungen und der Transport sind
ausschließlich von entsprechend geschulten Personen durchzuführen bzw.
muss der Prozess durch entsprechende Experten oder qualifizierte Firmen
begleitet werden.
Transportvorschriften
Lithiumbatterien unterliegen den folgenden Gefahrgutvorschriften und
Ausnahmen davon – in der jeweils geltenden Fassung:
Transport von beschädigten oder defekten Batteriemodulen
Defekte oder beschädigte Batteriemodule unterliegen darüber hinaus der ver-
schärften Transport-Sondervorschrift 376. Diese reichen hin bis zur Verpackung
in einer Aluminiumbox mit Vermiculit-Füllung oder einem kompletten
Transportverbot.
Lufttransport von Abfall-Batterien
Abfall-Batterien und Batterien, die zu Zwecken des Recyclings oder der
Entsorgung transportiert werden, sind von der Luftfracht ausgeschlossen,
es sei denn, diese sind von den zuständigen nationalen Behörden des
Herkunftslandes und des Landes des ausführenden Unternehmens zugelassen.
(IATA DGR SV A183)
Batterien für Entsorgung und Recycling (Straße/Schiene/See)
Lithiumbatterien können für Entsorgung und Recycling gemäß ADR SV 230 und
SV 188, wie zutreffend, befördert werden oder – wenn sie eine Bruttomasse von
nicht mehr als 500 g haben, nach ADR SV 636 b.
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Klasse 9
UN 3480: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (einschließlich Lithium-Ionen-
Polymer Batterien)
UN 3481: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT
Verpackungsgruppe: II
Tunnel-Kategorie E
BP-LFP-1375

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