HINWEIS
Gefahr von Sachschäden!
Zum Abluftbetrieb ist ein Wand- bzw. De-
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ckendurchbruch mit einem Durchmesser
von mindestens 15,5 cm erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen, diesen Durchbruch
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( Kernbohrung) von einem Fachbetrieb
(Elektroinstallation) vornehmen zu las-
sen.
Wird der Abluftschlauch durch eine Au-
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ßenwand geführt, muss der Luftaustritt
von außen mit einer Abdeckung mit
selbstöff nenden Schlitzen (nicht im Liefe-
rumfang enthalten) versehen werden. Be-
auftragen Sie damit den Fachbetrieb, der
den Wanddurchbruch vornimmt.
Bedenken Sie: Je kürzer das Abzugsrohr
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ist und je weniger Krümmungen es hat,
desto größer ist die Wirkung der Abzugs-
haube.
Von Bundesland zu Bundesland gelten
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unterschiedliche behördliche Vorschriften
im Umgang mit der Ableitung der Abluft.
Fragen Sie Ihren Bezirksschornsteinfeger
um Rat.
Zu Ihrer Sicherheit
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