Lizenzvereinbarung - TESTO 945 Application Manual

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1. Lizenzvereinbarung

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1. Lizenzvereinbarung
Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endanwender, und Testo. Wenn Sie oder eine von Ihnen
bevollmächtigte Person die versiegelte CD-ROM-Verpackung öffnet, erkennen Sie die Bestimmungen dieses
Vertrages an. Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, geben Sie das ungeöffnete
Softwarepaket mit den Begleitgegenständen, einschließlich aller schriftlichen Unterlagen und sonstigen
Behältnissen, unverzüglich gegen volle Rückerstattung des Preises an die Stelle zurück, von der Sie das
Softwarepaket bezogen haben.
Einräumung einer Lizenz
Diese Lizenz gibt Ihnen die Berechtigung, eine Kopie der Testo-Software, die mit dieser Lizenz erworben wurde,
auf einem Einzelcomputer unter der Vorraussetzung zu benutzen, dass die Software zu jeder beliebigen Zeit auf
nur einem einzigen Computer verwendet wird. Wenn Sie Mehrfachlizenzen für die Software erworben haben,
dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben wie Sie Lizenzen haben. Die Software ist auf
einem Computer "in Benutzung", wenn sie in den Zwischenspeicher, d.h. RAM geladen oder in einem
Permanentspeicher, z.B. einer Festplatte dieses Computers gespeichert ist, mit der Ausnahme, dass eine Kopie,
die auf einem Netz-Server zu dem alleinigen Zweck der Verteilung an andere Computer installiert ist, nicht "in
Benutzung" ist. Wenn die vorraussichtliche Zahl der Benutzer der Software die Zahl der erworbenen Lizenzen
übersteigt, so müssen Sie angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, dass die
Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl der Lizenzen übersteigt.
Urheberrecht
Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere Rechtsvorschriften gegen
Kopieren geschützt. Sie dürfen weder die Software noch die Handbücher des Produktes noch andere schriftliche
Begleitpapiere zur Software kopieren. Die Software darf nicht weiter lizenziert, vermietet oder verleast werden.
Wenn die Software nicht mit einem technischen Schutz ausgestattet ist, dürfen Sie entweder eine einzige Kopie
der Software ausschließlich für Sicherungs- oderArchivierungszwecke machen oder die Software auf eine einzige
Festplatte übertragen, sofern Sie das Original ausschließlich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke
aufbewahren. Zurückentwickeln (Reverse engineering), Dekompilieren und Entassemblieren der Software sind
nicht gestattet. Sie können für jede Verletzung der Schutzrechte, die Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte
Person zu vertreten haben, von der Testo AG Lenzkirch in Anspruch genommen werden.
Beschränkte Garantie
Testo garantiert für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Erwerb der Software durch den Käufer oder für einen
längeren Mindestzeitraum, wenn ein solcher in den Gesetzen des Landes vorgeschrieben ist, in dem das Produkt
verkauft wird, dass die Software allgemeinen, in der Begleitdokumentation definierten Standards entspricht. Testo
gewährleistet ausdrücklich nicht, dass die Software ohne Unterbrechung oder ohne Fehler abläuft. Sollte die
Software bei normaler Benutzung nicht gemäß der Begleitdokumentation funktionieren, hat der Käufer das Recht,
die Software innerhalb der Gewährleistungsfrist an Testo zurückzusenden und Testo schriftlich von der
mangelnden Funktionsfähigkeit zu benachrichtigen. Testo ist nur dazu verpflichtet, dem Käufer innerhalb eines
angemessenen Zeitraums nach Erhalt der Benachrichtigung über die Funktionsunfähigkeit eine funktionsfähige
Kopie der Software zur Verfügung zu stellen oder, sollte eine Kopie aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein,
dem Käufer den Kaufpreis zurückzuerstatten.
Jegliche über die oben dargelegte beschränkte Garantie hinausgehende Gewährleistung bezüglich der Software,
der zugehörigen Handbücher und schriftlichen Materialien wird ausgeschlossen.
Weder Testo noch die Lieferanten von Testo sind für irgendwelche Schäden ersatzpflichtig, die aufgrund der
Benutzung dieses Testo-Produktes oder die Unfähigkeit dieses Testo-Produkt zu bedienen entstehen, selbst
wenn Testo von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dieser Ausschluss gilt nicht für
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Testo verursacht wurden. Ebenfalls bleiben
Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
Copyright © 2003 by Testo AG

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