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Wahl 1170 Operating Instructions Manual page 9

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· Dieser Abstand ist auch zu beachten, wenn zur
gründlichen Reinigung der Scherkamm abge-
nommen und wieder festgeschraubt wird, da es
sonst zu Verletzungen kommen kann.
· Beide Schrauben festziehen (Abb. 8).
· Montage Typ 1411:
· Das Schermesser auf den Mitnehmer aufsetzen
(Abb. 8).
· Vor der Montage sollte der Scherkamm und
das Schermesser auf den Laufflächen geölt
werden (Abb. 6).
· Die Federenden zur leichteren Montage
fixieren, dazu die Federenden mit Hilfe einer
Pinzette nach unten drücken und in den Aus-
sparungen im Gehäuse fixieren (Abb. 9).
· Schermesser mit Mitnehmer auf Gehäuse
aufsetzen.
· Scherkamm auflegen und beide Schrauben
wieder einsetzen.
· Bei der Montage sind Scherkamm und Scher-
messer folgendermaßen auszurichten (Abb. 7):
Das Schermesser muss parallel zum Scher-
kamm mit einem Abstand von 0,1 – 0,5 mm
ausgerichtet werden, bevor die Schrauben
angezogen werden.
· Dieser Abstand ist auch zu beachten, wenn zur
gründlichen Reinigung der Scherkamm abge-
nommen und wieder festgeschraubt wird, da es
sonst zu Verletzungen kommen kann.
· Beide Schrauben festziehen (Abb. 8).
· Die Fixierung der Feder lösen. Mit einem
Schraubendreher beide Federenden nach
innen drücken (Abb. 10).
Entsorgung EU-Länder
Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Im Rahmen der EU-Richtlinie über die
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
wird das Gerät bei den kommunalen Sammel-
stellen bzw. Wertstoffhöfen kostenlos entgegen-
genommen. Die ordnungsgemäße Entsorgung
dient dem Umweltschutz und verhindert mögli-
che schädliche Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt.
Entsorgung Nicht-EU-Länder
Das Gerät am Ende seiner Lebensdauer bitte umwelt-
gerecht entsorgen.
Garantie
1. Die Rechte aus dieser Garantie treten neben die
gesetzlichen und/oder vertraglichen Sachmängelan-
sprüche, die dem Kunden gegenüber seinem jeweili-
gen Verkäufer zustehen. Diese Rechte werden durch
die Garantie nicht eingeschränkt.
2. Die WAHL GmbH gewährt für Elektrokleingeräte eine
Garantie, dass das Gerät frei von Mängeln ist.
Nicht der Garantie unterfallen Geräteteile, die
dem Verschleiß unterliegen wie z. B. Scherfolien,
Antriebskomponenten, Schneidsätze, Aufsteckbürs-
ten, Batterien bzw. Akkuzellen (Verschleißteile).
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn
· das Gerät missbräuchlich verwendet oder mit
mangelnder Sorgfalt behandelt wurde,
· das Gerät durch übermäßige Beanspruchung,
unsachgemäße Behandlung oder Fremdeinwir-
kung beschädigt wurde,
· der Mangel durch Nichtbeachtung der
Gebrauchsanweisung entstanden ist,
· eine Reparatur oder ein Reparaturversuch
durch anderes Personal als das eines Werks
der WAHL GmbH oder einer autorisierten Ver-
kaufsstelle durchgeführt wurde.
3. Die Garantiezeit richtet sich nach der Dauer der
gesetzlichen Sachmängelverjährungsfrist des natio-
nalen Rechts des Staates, in dem das Gerät erwor-
ben wird; sie beträgt jedoch maximal 3 Jahre.
Die Frist beginnt mit der Übergabe des Gerätes
durch den Verkäufer an den Käufer.
Der Ort des Erwerbs und der Zeitpunkt der Über-
gabe sind durch Vorlage eines Kaufbelegs wie Kas-
senzettel, Rechnung, Lieferschein oder Ähnliches
nachzuweisen.
4. Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten
und die uns innerhalb von drei Wochen nach ihrem
Auftreten in Textform angezeigt werden, werden von
der WAHL GmbH im Rahmen dieser Garantie kos-
tenlos beseitigt. Die Reparaturen werden in einem
Werk der WAHL GmbH oder in einer von der WAHL
GmbH autorisierten Verkaufsstelle ausgeführt. Die
WAHL GmbH ist berechtigt, den Mangel auch durch
Lieferung eines baugleichen Gerätes zu beseitigen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden aus dieser
Garantie, insbesondere auf Aufwendungsersatz, Min-
derung, Schadenersatz oder das Recht zum Rücktritt
bestehen nicht. Gesetzliche oder andere vertragliche
Sachmängelansprüche bleiben unberührt.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen tritt
keine Verlängerung der Garantiezeit ein.
5. Die im Rahmen von Garantiereparaturen ausge-
tauschten Teile oder das bei Ersatzlieferung einbe-
haltene Gerät gehen in das Eigentum der WAHL
GmbH über.
6. Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres Kun-
dendienstes ist die WAHL GmbH berechtigt, dem
Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu
stellen.
7. Bei aufgetretenen Mängeln wenden Sie sich bitte
an Ihren Händler bzw. an die Serviceadresse Ihres
Landes.
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