Steinberg CI2 Benutzerhandbuch page 31

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12.3 Für einfach fahrlässig verursache Schäden haftet
Steinberg nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem
Fall gilt auch die Haftungsbegrenzung nach Ziffer
12.2 Satz 2 und 3. Bei Trial Version Software ist die
Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden
ausgeschlossen.
12.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei
regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung
von Sicherungskopien eingetreten wäre.
12.5 Die Haftungsbegrenzung für Steinberg gilt auch für
die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter bei deren
direkter Inanspruchnahme durch den Nutzer.
13 Rechte Dritter
Falls Sie wegen der Verletzung von Rechten Dritter
hinsichtlich der Nutzung der Software angegriffen werden,
sollten Sie Steinberg umgehend darüber schriftlich
informieren. Steinberg kann Sie verteidigen, sofern Sie
Steinberg dabei angemessen unterstützen.
14 Weitere Bestimmungen
14.1 Dieser Vertrag beinhaltet die vollständige
Vereinbarung zum Vertragsgegenstand zwischen den
Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.2 Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags
bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den
Verzicht auf die Schriftform.
14.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses
Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen des Vertrags. Eine
unwirksame Bestimmung gilt als durch eine neue
wirksame Bestimmung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der Parteien möglichst nahe
kommt. Das Gleiche gilt für Lücken im Vertrag.
14.4 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-
Kaufrechts (CISG).
14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen bei
Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Hamburg, sofern Sie ein Kaufmann sind.
Steinberg ist berechtigt, den Endnutzer auch an
seinem ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Lizenzvereinbarung für die Software
CI2 – Bedienungsanleitung
31

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