Steinberg CI2 Benutzerhandbuch page 30

Advanced integration usb studio
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Lizenzvereinbarung für die Software
eine Bearbeitungsgebühr den USB-eLicenser und die
darauf enthaltenen Lizenzen ersetzen, sofern es sich
um Lizenzen von Steinberg handelt. Weitere
Ansprüche gegenüber Steinberg sind
ausgeschlossen.
6.2 Steinberg übernimmt keinerlei Haftung oder
Verpflichtung falls Ihnen der USB-eLicenser durch
Verlust, Diebstahl oder sonst abhanden kommt.
Steinberg behält sich das Recht vor, auf Anzeige des
registrierten Nutzers über den Verlust die auf dem
USB-eLicenser gespeicherten Lizenzen zu sperren.
Ein Ersatz der auf dem USB-eLicenser gespeicherten
Lizenzen ist nicht möglich.
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Änderungen der Software
7.1 Eine Veränderung der Software ist nur in soweit
gestattet, wie es die Software in ihrer
bestimmungsgemäßen Funktion erlaubt. Sie dürfen
die Software nicht dekompilieren, disassemblieren,
Reverse Engineering vornehmen oder auf andere
Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln, sofern
dies nicht durch Gesetz gestattet ist. Ferner dürfen
Sie den Binärcode der Software nicht verändern, um
in irgendeiner Weise die Aktivierungsfunktion oder die
Verwendung des Lizenzmoduls (USB-eLicenser und/
oder Soft-eLicenser) zu umgehen.
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Entbündelung
8.1 Die Software enthält in der Regel eine
Vielzahl unterschiedlicher Dateien, die in ihrer
Zusammenstellung die volle Funktionalität der
Software gewährleisten. Die Software darf nur als
ein Produkt verwendet werden. Dabei ist es nicht
erforderlich, dass Sie alle Komponenten der Software
verwenden oder installieren. Sie dürfen Komponenten
der Software nicht neu zusammenstellen und daraus
eine modifizierte Version der Software oder ein neues
Produkt entwickeln. Eine Änderung der
Zusammenstellung der Software zum Vertrieb,
zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht
gestattet.
8.2 Sie dürfen den USB-eLicenser auch nicht separat
als Lizenz verkaufen; die Nutzungsrechte verbleiben
immer bei der Software, insbesondere bei dem
original Software Datenträger (z.B. CD).
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Übertragung von Rechten
9.1 Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung
der Software auf eine andere Person unter der
Vorraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i) diesen
Vertrag und die (ii) Software oder Hardware, die
mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser
vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Upgrades,
Updates, Sicherungskopien und früherer Versionen,
die ein Update oder Upgrade auf diese Software
berechtigt haben, an diese Person übertragen, (b)
Sie keine Upgrades, Updates, Sicherungskopien und
frühere Versionen dieser Software zurück behalten
und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses
Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert,
nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz
erworben haben.
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CI2 – Bedienungsanleitung
9.2 Eine Rückgabe des Produkts aufgrund fehlender
Zustimmung zu den Lizenzbedingungen oder der
Produktaktivierung ist nach der Übertragung der
Rechte ausgeschlossen.
10 Upgrades und Updates
10.1 Um ein Upgrade oder Update der Software nutzen
zu dürfen, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die
vorherige oder geringwertigere Version der Software
verfügen; die Trial Version Software berechtigt
hingegen nicht zum Upgrade oder Update. Bei
Weitergabe dieser vorherigen oder geringwertigeren
Version der Software an Dritte erlischt die
Berechtigung zur Nutzung des Upgrades oder
Updates der Software.
10.2 Der Erwerb eines Upgrades oder Updates allein stellt
keine Berechtigung zur Nutzung der Software da.
10.3 Mit der Installation eines Upgrades oder Updates
erlischt der Anspruch auf Support für die vorige oder
geringwertige Version der Software.
11 Rechte bei Mängeln
11.1 Falls Steinberg die Software direkt an Sie als
Endnutzer verkauft hat, gewährleistet Steinberg,
dass die Software bei Erhalt im Wesentlichen die
in der mitgelieferten Dokumentation beschriebenen
Funktionen ausführt, vorausgesetzt, sie wird
entsprechend den Mindestvoraussetzungen für
das Betriebssystem und der Computerhardware
eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den
in der Dokumentation beschriebenen Funktionen
begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
Andere Dokumente und Aussagen sind für die
Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich.
11.2 Falls der Nutzer Verbraucher innerhalb der
Europäischen Union (EU) ist, gelten für Mängel des
Produkts die gesetzlichen Gewährleistungen. Falls der
Nutzer Unternehmer ist, leistet Steinberg innerhalb
eines Jahres für Mängel des Produkts nach ihrer
Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung). Bei Trial Version Software
besteht keine Gewährleistung.
12 Haftungsbeschränkung
12.1 Steinberg haftet für Ansprüche des Nutzers
auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen nach folgenden Maßgaben.
12.2 Steinberg haftet für vorsätzliches und grob
fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen
Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen sowie für Personenschäden,
Beschaffenheits- und Herstellergarantien und
nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden,
die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger
Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die
Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren
Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise
gerechnet werden muß. Jede weitere Haftung wird
ausgeschlossen.

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